Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich möchte mich zuerst für Ihre kurze klare Antwort von neulich bedanken. Bei uns ergeben sich nun jedoch noch einige neue Fragen, v.a. bezüglich der Krankenversicherung in der Elternzeit. Eine kurze nochmalige Situationsschilderung: Seit dem 2. Geburtstag meiner Tochter im April diesen Jahres bin ich wieder berufstätig. Berufsbedingt durch meinen Mann werden wir im Oktober in einen ca. 250 Kilometer entfernten Ort ziehen. Aufgrund der Kinderbetreuungssituation am neuen Wohnort (kein Platz für meine Tochter, da unter 3 Jahre), habe ich mit meinem jetzigen Arbeitgeber vereinbart bis zum 3. Geburtstag oder evtl.2-3 Monate länger wieder in die Elternzeit zu gehen und danach das Arbeitsverhältnis aufzulösen, da ich ja schlecht täglich fahren kann. Dann ist für mich vorerst Arbeitssuche bzw. der Bezug Alg 1 geplant. Mein Mann ist übrigens privat krankenversichert. Nun meine Fragen: 1. Was müsste ich im Falle einer evtl. erneuten Schwangerschaft und einer geplanten neuen Elternzeit von 3 Jahren hinsichtlich meiner Krankenversicherung beachten, also wenn ich praktisch vom Alg 1 in die Elternzeit gehe? a) Wie wird das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet, d.h. bei einer Elterngeldstaffelung auf 24 Monate, erhält man dann doch eigentlich nur 20 Monate, oder? Ist man bei besagter Staffelung auch 24 Monate (oder eben 2 Monate weniger) krankenversichert? b) Ich bekomme ja nur ALG 1, wenn ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe, heißt das, ich müsste mich im 3. Jahr der geplanten Elternzeit freiwillig krankenversichern? c) Angenommen ich löse mein Beschäftigungsverhältnis nicht auf, sondern „überbrücke“ die Zeit bis zur nächsten Geburt mit meinen übrigen Elternzeiten in Absprache mit meinem Arbeitgeber. Wäre ich dann die 3 Jahre beitragsfrei versichert? Die Damen von der Krankenkasse sind leider nicht sehr auskunftskompetent und verweisen mich an andere Stellen, die mich wiederum zurück an die Krankenkasse verweisen. Vielen Dank für Ihre Bemühungen! Kristin
Hallo, a. Ja b. In der EZ ist man immer beitragsfrei kk-versichert (bis zum 3. Geb), wenn man einen AG hat. Ohne Ag muss man sich selber kk-versichern, wenn man kein EG bezieht c. s. b Liebe Grüsse, NB
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