Sonnenschein007
Hallo Frau Bader, Derzeit befinden ich mich im Mutterschutz meiner zweiten tochter. Dieser geht noch bis Mitte Dezember. Ganz ursprünglich habe ich einen unbefristeten 40 Stunden Vertrag. Vor dem jetzigen Mutterschutz habe ich Teilzeit in Elternzeit gearbeitet beim gleichen arbeitgeber. Dies habe ich zugunsten des Mutterschutz gekündigt. Heute bekam ich ein schreiben der Krankenkasse das ich seit Beginn Mutterschutz von meinem ag abgemeldet worden bin. Muss er mich denn nicht während des Mutterschutz jetzt nicht mit 40 Stunden wieder anmelden? Oder muss ich selber für die Krankenversicherung aufkommen?
Hallo, Sie meinen, Sie haben die EZ am Tag vor Beginn des Mutterschutzes beendet? Oder haben Sie tatsächlich gekündigt? Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Wieso kündigst du deinen Arbeitsvertrag wegen dem Mutterschutz?
Sternenschnuppe
Was genau hast Du gekündigt ?
Sonnenschein007
Ich habe die ElternZeit gekündigt zugunsten des Mutterschutz. Mein Vertrag der im Rahmen der Elternzeit bestand ist somit ebenfalls nichtig. Also bekam/ bekomme ich im Mutterschutz mein vollzeitgehalt . Nach dem Mutterschutz gehe ich dann in elternzeit für Kind zwei.
Sonnenschein007
Nennen wir es anders. Ich habe die elternzeit für Kind 1 beendet zugunsten dem Mutterschutz von kind 2. Ich habe für die Teilzeit in elternzeit einen gesonderten Vertrag gehabt und mein 40 Stunden Vertrag ruht.
An77
Hast Du denn Geld vom AG während des Mutterschutz erhalten? Müsstest Du ja, da Dein alter VZ-Vertrag wieder aufgelebt ist. Dann wärst Du auch ganz normal krankenversichert.
Sonnenschein007
Ja ich habe Geld bekommen.
desireekk
Mir scheint da gibt es ein Kommunikationsproblem zwischen AG und KK. Frag doch kurz beim AG nach was genau von der Personalabteilung an die KK gemeldet wurde. Welcher "Schlüssel". Damit gehst Du dann zur KK und stellst das richtig bzw. bittest den AG darum wenn er zuverlässig arbeitet. Gruss D
Sonnenschein007
Ich habe sie beendet. Ich wurde vom ag von 20 auf wieder 40 Stunden umgestellt und wurde vom System nicht wieder bei der Krankenkasse angemeldet. Dies ist nun erfolgt und ich bin wieder und auch rückwirkend krankenversichert.
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