maryloo
Sehr geehrte Frau Bader, ersteinmal vorab herzlichen Dank für die Zeit die Sie sich nehmen. Ich habe ein befrisiteten Arbeitsvertrag, der am 31.05.2013 ausläuft. Mein berechneter Entbindungstermin ist der 12.06.2013. Mutterschutz beginnt am 01.05.2013. Folgende Fragen stellen sich mir: 1) Wie läuft das mit dem Mutterschutzgeld? 2) Bin ich Elterngeldberechtigt? 3) Muss ich mich am 1.3.13 arbeitslos melden (ich möchte 18 Monate zuhause bleiben) 4) Bin ich diese Zeiten über krankenversichert oder muss ich mich selbst versichern, da ich keinen AG habe. Mein Fall ist etwas komplizierter, da ich zwar eine Neuanstellung in Sicht habe, allerdings erfolgt diese Zweckgebungen, an die Eröffnung meiner Betriebsstätte, dessen Eröffnung sich auf derzeit unbestimmte Zeit verzögert. Vielen herzlichen Dank, Maryloo
Hallo, 1. Zahlt ab dem Ende des Vertrages ganz die KK (iHv Krankengeld) 2. Klar 3. Ja, vorsichthalber mitteilen 4. Währned des Bezuges von EG sind Sie beitragsfrei weiter versichert (splitten!). Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Hallo Ist gar nicht so kompliziert ;-) 1. Mutterschutzgeld bis zum Vertragsende normal, danach von der KK aufgestockt bis zur Krankengeldhöhe. 2. Klar, Elterngeld ergibt sich aus dem Verdienst der 12 Monate vor Mutterschutz 3. Wenn Du keine neue Arbeit willst und Elternzeit nehmen willst, dann musst Du Dich auch nicht beim Amt melden. Bist ja eh nicht vermittelbar. 4. Solange Du Elterngeld bekommst ist die KK frei. Daher empfiehlt es sich das Elterneld zu splitten in Deinem Fall. Sonst müsstest Du ab dem ersten Geb. selbst zahlen. Alles Gute
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