Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung für das Baby unmittelbar nach der Geburt

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenversicherung für das Baby unmittelbar nach der Geburt

Mitglied inaktiv

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Ich habe mal eine Frage zur Krankenversicherung. Mein Mann ist privat versichert und ich bin gesetzlich pflichtversichert. Somit müssen wir ja unser Kind privat versichern. Nun haben wir bereits jetzt mit der Krankenversicherung meines Mannes Kontakt aufgenommen (ET ist erst am 15.6.) und diese hat uns folgendes mitgeteilt: - Wir müssten uns nicht sofort drum kümmern, die ersten 6 Wochen nach der Geburt würde meine Krankenversicherung für mein Baby aufkommen. (Was uns etwas wundert). Somit hätten wir nach der Geburt noch genug Zeit. -Zudem behauptet die Kranken-versicherung meines Mannes, daß sein Arbeitgeber 50 Prozent der Beiräge übernehmen würde, solange der Gesamtbetrag des AG-Anteil einen gewissen Betrag nicht übersteigt. Beide aussagen erscheinen uns fragwürdig. Vielleicht können Sie uns ja helfen. Mit freundlichen Grüßen Katrin + Marco


Mitglied inaktiv

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hallo katrin, es stimmt fast alles... unsere tochter (6 wochen alt) ist auch bei meinem mann privatversichert, und ich bin gesetzlich versichert. wie das mit den ersten 6 wochen nach der geburt aussieht, weiss ich nicht, aber wir haben noch keine rechnung zugeschickt bekommen, weder vom krankenhaus noch vom kinderarzt. es k"onnte ein grund daf"ur sein. um die versicherung m"usst ihr euch nicht vorher k"ummern, da die kk deines mannes verpfilchtet ist das kind r"uckwirkend ab der geburt zu versichern. der ag "ubernimmt wirklich 50% der beitr"age, wenn der gesamtbetrag den h"ochstbetrag der gesetzlichen kk nicht "ubersteigt. ich hoffe ich konnte dir bisscher weiterhelfen. lg ildiko


Mitglied inaktiv

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Hi, wir sind beide privat versichert und unsere Kinder deshalb auch.Wir mussten die Kinder innerhalb von acht Wochen nach der Geburt bei der Kasse anmelden, da nur in diesem Fall die Kinder automatisch, d.h., ohne Gesundheitsprüfung versichert werden. Nach diesem Datum können die Privatkassen von den Kindern wie von neuen erwachsenen Versicherten eine Gesundheitsprüfung verlangen und entsprechend des Gesundheitszustandes zum normalen Beitrag einen Risikozuschlag verlangen oder die Versicherung ablehnen. Neugeborene Kinder eines VN müssen sie aber zum Mindestbeitrag versichern wenn diese eben innerhalb von acht Wochen versichert werden. Wie gesagt, ich weiss nicht , ob das bei allen privaten Kassen so ist ( müsste aber so oder so ähnlich sein) oder nur bei unserer. Es gibt auch keine Probleme mit einer späteren versicherung, wenn das Baby absolut gesund ist- aber lass es nur Hautauschläge, schlechte Apgarwerte, irgendein Kreuzchen bei der U haben- schon gibt es Probleme. Benedikte


Mitglied inaktiv

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Danke für Eure Antworten. Leider waren wir etwas verunsichert, zumal es ja unser erstes Kind ist. Katrin


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