Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenversicherung / Geburt innerh. Arbeitsl.

Frage: Krankenversicherung / Geburt innerh. Arbeitsl.

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Hallo Frau Bader, ich bin bis zum 28.12.07 arbeitslos und beziehe eine geringe Pauschalleistung (da länger als 2 Jahre in Elternzeit). Allerdings bin ich während dieser Zeit durch das AA krankenversichert. Frage 1: Mein Mutterschutz beginnt bereits im November. Werde ich dadurch nicht mehr als arbeitslos geführt (da nicht vermittelbar) und bekomme ich dann auch keine Leistungen mehr? Frage 2: Falls ich doch als arbeitslos gelte und auch Leistungen bis zum 28.12. beziehe und das Kind vorher (z.B. am 27.12.07) geboren wird, werde ich dann wieder 3 Jahre beitragsfrei bei meiner Krankenkasse geführt? Ansonsten muss ich nämlich ab dem 28./29.12.07 meine Beiträge selbst zahlen. Da mein Kind leider dieses Mal durch geplanten KS geboren werden muss, würde die Entbindung in die Zeit "zwischen den Jahren" fallen... Danke und Gruß, Paula


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden. Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter. Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Liebe Grüße, NB


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