Hallo,
nochmal in Bezug auf den Aufhebungsvertrag, bei dem ich weder krankenversichert bin, noch Arbeitslosengeld bekomme, steht mir das bei einer Änderungskündigung zu, oder sehe ich das falsch?
Mit freundlichen Grüßen
rollingflash
von
rollingflash
am 17.08.2012, 17:56
Antwort auf:
Krankenversichert und Arbeitslosengeld?
Hallo,
Änderungskündigung bedeutet, dass der Vertrag fortbesteht - nur mit veränderten Bedingungen
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.08.2012
Antwort auf:
Krankenversichert und Arbeitslosengeld?
Das Problem ist ja, dass meine Chefs mich nicht mehr wollen.
von
rollingflash
am 21.08.2012, 09:15