Mitglied inaktiv
Hallo! Mein Erziehungsurlaub endet am 30.05.2003. Nun bin ich erneut schwanger und der Entbindungstermin ist der 15.08.2003. Normalerweise müßte ich ab 01.06.2004 ja wieder arbeiten gehen, da ich nun wieder schwanger bin würde ich diesen Zeitraum gerne zuhause verbringen. Auch mein Arbeitgeber legt auf meine Arbeitskraft für diese "kurze" Zeit natürlich keinen Wert. Wie sieht es da mit der Krankenversicherung aus? Muß ich mich bei meinem Mann mitversichern lassen, oder kann ich bei meiner alten Krankenkasse bleiben und wenn ja, wie stelle ich das an? Vielen Dank für die Antwort. Gruß Daniela
Hallo, Wenn nach Beendigung des EUs eine relativ kurze Zeit bis zur Geburt des nächsten Kindes ist, gibt es hierfür keine Sonderregelung. Wenn die drei Jahre noch nicht ausgeschöpft sind, kann man den AG um Verlängerung bitten. Man muss also arbeiten im normalen vertraglichen Rahmen gehen oder mit dem AG eine Sonderregelung finden. Unbezahlter EU ist schlecht, denn dann verschlechtern sich fast alle Ansprüche (KK, Mutterschaftsgeld...), da diese sich nach den letzten Gehältern berechnen. Da man schwanger ist, kann der Ag nicht einfach kündigen. Bei schlechter Auftragslage muss der Ag, wenn er kündigen will, die Zustimmung von der Aufsichtsbehörde einholen. Gruß, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich nehme Bezug auf meine Frage vom 05.04.2023. Mein Arbeitgeber hat sich geweigert die Entgelddaten von damals an die Krankenkasse zu melden. Stattdessen wurde von der Sachbearbeiterin eine neue Berechnung vorgenommen (per Excel, es gab keine Korrektur im Abrechnungsprogramm), diese ergebe in dem relevanten Monat ei ...
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Guten Tag Frau Bader, Meine Elternzeit endet nach 2 Jahren (Ende August). Ich arbeite seit einigen Monat bereits bei meinem AG in Form eines Minijobs. Mein Arbeitsvertrag ruht und für den MiniJob wurde ein Zwischenvertrag abgeschlossen. Ich möchte sobald es geht wieder mehr Stunden arbeiten. Jetzt zieht sich allerdings die KitaEingewöhnung mei ...
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Guten Tag, bitte erklären Sie mir warum ich als Lebenspartnerin, die seit 14 Jahren mit dem Partner und gemeinsamem Kind zusammen lebt, nicht in die Familienversicherung der Krankenkasse von ihm komme, Bei allen anderen Versicherungen, kürzlich habe ich z.B. noch seine Rechtschutz Versicherung genutzt, ist es nur wichtig, ob man dieselbe Anschr ...
Hallo, ich habe heute erfahren, dass ich Bei meiner Krankenkasse nicht mehr als Elternzeitversicherte gemeldet bin. Diese ist angeblich schon im November abgelaufen. In Wirklichkeit endet sie erst Mitte Juli. Damals, am Telefon meinte die Dame zu mir, dass der Arbeitgeber das genaue Datum meldet. Habe ich jetzt was verbockt und muss mit Konseque ...
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