Mitglied inaktiv
LIEBE FRAU BADER; im moment habe ich 3 Jahre EU und wir möchten gerne ein zweites Kind bekommen. Ich möchte gerne wissen in welchem Monat man schwanger sein muß damit man am letzten EU Tag gleich anschließend für nochmal drei Jahre EU bekommen kann und auch versichert ist. Oder ist dies nur möglich wenn das zweite Kind vor dem EU ende vom ersten Kind auf die Welt kommt? Vielen Dank
Liebe Claudia, wenn das zweite im EU kommt, ergeibt sich folgendes Problem: kann man, wenn man während des EU des 1. Kindes ein weiteres Kind bekommt, den sich überschneidenden Teil aufheben und bis zum 8. LJ. des Kindes aufheben? die Lösung, die mir der sachbearbeitende Jurist vom Bundesministerium mitteilte: (wörtlich wiedergegeben): "Die Elternzeit für das erste und zweite Kind können sich natürlich überschneiden, die Elternzeit für das erste Kind läuft dann während der Elternzeit für das 2. Kind aus. Die Überschneidung reduziert sich entsprechend, wenn z.B. die restliche Elternzeit für das erste Kind - mit Zustimmung des AG - bis zum achten Geburtstag übertragen wird, während die Elternzeit für das 2. Kind nach der Geburt ohne Unterbrechungen voll verbraucht wird. " Hierzu ein Beispiel: ZUERST DIE FRAGE: Sohn Nr. 1 ist am 8.3.00 geboren EU könnte mein Mann also max bis zum 7.3.2003 nehmen. Nun steht Kind Nr. 2 an :-) ET ist der 8.12.01 Vorläufig hat mein Mann EU bis zum 30.9.01 eingereicht. Verlängerung wird ganz sicher möglich sein. Verlänger er nun den EU bis 7.3.2003, dann hat er bis dahin ja noch keine Elternzeit für das neue Kind Nr. 2 in Anspruch genommen. Die würde erst im Anschluß, also ab 8.3.2003 antreten. Nun könnte er ja das dritte Jahr EZ (Elternzeit) auch auf die Zeit NACH dem dritten Geburtstag verlegen (nach Abspr. mit dem AG)? Denn nun die Frage: Er hat ja dann bis zum 3. Geb von Nr. 2 ja nur ca. 1 1/2 Jahre der EZ in Anspruch genommen, also sich das dritte Jahr quasi "aufgespart"? Sehe ich das richtig? UND NUN DIE ANTWORT VOM MINISTERIUM: Die Elternzeit für das 1. und 2.Kind überschneiden sich ,das galt auch schon für das alte Bundeserziehungsgeldgesetz,das im übrigen noch die Bezeichnung "Erziehungsurlaub" enthielt. Wenn für das 2. Kind zunächst noch keine Elternzeit genommen wird, es also im Rahmen der Elternzeit für das 1.Kind mitbetreut wird, fehlt zwar eine direkte Überschneidung, die maximal 3 jährige Elternzeit für das 2. Kind endet aber grundsätzlich auch bei seinem 3.Geburtstag( hier im Dez.2004). Wenn solange ununterbrochen Elternzeit genommen wird, bleibt kein übertragbarer Rest übrig. DR. M. Lenz Wenn das Kind nach dem EU kommt, stellt sich die Frage, was in der Zwischenzeit ist. 1. Haben Sie den EU voll ausgenutzt? Wenn nein, versuchen Sie den AG davon zu überzeugen, dass er einer Verlängerung zustimmt-das wäre der beste Weg 2. Man kann kündigen. Der Gang zum Arbeitsamt ist nicht unproblematisch. Grds. ist man nämlich erst einmal 12 Wo. gesperrt, wenn man selber kündigt. Evtl. kommt das AA zu dem Ergebnis, dass bei Ihnen eine Ausnahme vorliegt und die Kündigung ok war. Desweiteren stellt sich das erhebliche Problem, dass nur der Arbeitslosengeld (+beitrasgsfreie KK) bekommt, der dem Arberitsmarkt zur Verfügung steht. Das heißt, dass das AA u.U. eine Bescheinigung von Ihnen verlangt, wer in der Zeit der gesuchten Arbeitszeit auf das Kind aufpasst. Es gab schon einige mit nicht kindergartenreifen Kindern, die kein Arbeitslosengeld erhalten haben. Ausserdem bekommt man nur ein Jahr lang Arbeitslosengeld, danach muss man bedürftig sein. 3. Wenn Sie nebenher noch einen 630er haben, hilft das nicht weiter. Bei diesem zahlt der AG zwar pauschal Krankenkassenbeiträge, Sie haben daraus aber keinen Anspruch auf Leistung. Es kann eher passsiere, dass Ihnen das Arbeitslosengeld gekürzt/ gestrichen würde, wenn Sie denn welches bekommen. 4. Nach dem gesagten bleiben zwei weitere Wege: die Zwischenzeit arbeiten (dann kann man auch in EU gehen) oder die KK selber zahlen, wenn man sich nicht familienversichern kann. 5. Evtl. bleibt das Sozialamt. ZUSAMMENFASSEND: AM besten ist, wenn Sie das Kind während des EU des 1. Kindes bekommen. Gruß, NB
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