Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krankenkasse und Kind Krank Tage

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Krankenkasse und Kind Krank Tage

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Hallo, ich habe 2 Fragen: Ich erwäge gerade, ob ich bei Aufnahme einer Teilzeittätigkeit in der Elternzeit weiter PKV bleiben soll (Befreiung von der Versicherungspflicht) oder zurück in die GKV gehe. Dazu die Frage: Wie sieht es mit der GKV Versicherung bei einer weiteren Schwangerschaft aus, also im MuSchu und Elternzeit? Bin ich dann bei meinem Mann (PKV) kostenpflichtig mitversichert (basierend auf 1/2 seines Einkommens) oder irgendwie/-wo kostenlos? Außerdem habe ich widersprüchliche Angaben zur Freistellung bei Krankheit des Kindes bekommen: Sind beide Eltern bei der PKV, hat dann keiner Anspruch auf Freistellung und/oder Bezahlung eines Krankengeldes durch die PKV? Falls doch, welche Kasse ist für das Geld zuständig, die des Kindes (=des Vaters) oder die der Mutter, die das Kind betreut? Herzlichen Dank!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Je nach Vertrag fahren Sie wegen MG etc. gesetzlich besser-wenn Sie selber kkversichert sind Dann sind Sie auch beitragsfrei in der EZ versichert 2. Freistelllung + Zahlungsansprüche nur bei der gesetzl. KK (oder ausdrücklich vertragl. vereinbart). Entscheidend ist, wo das Kind mit versichert ist. Liebe Grüsse, NB


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