froschkönigin1980
Guten Tag, Ich bin wegen Vorwehen und Gebärmutterhalsverkürzung krankgeschrieben. Ich bin selbständig und nach 6 Wochen steht mir Krankengeld zu. Mein Arzt hat sich bei Ausstellung der Bescheinigung vertan und mir ein Berufsverbot ausgesellt. Das habe ich nichtsahnend der Krankenkasse zukommen lassen. Die wiesen mich darauf hin, daß ich aber eine Krankschreibung benötige. Dies stellte mir der Arzt dann auch zeitgemäß aus. Jetzt möchte die KK kein Krankengeld bezahlen, weil ich ja das Berufsverbot habe und es ja schwangerschaftsbedingt ist und ich somit keinenAnspruch auf Krankengeld hätte. Das Berufsverbot bringt mir ja gar nichts, weil ich ja selbständig bin. Können die mir da jetzt einen Strick draus drehen, nur weil mein Arzt sich vertan hat? Steht mir bei einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung kein Krankengeld zu? Vielen Dank im voraus. Liebe Grüße, Laurie
Hallo, der AG soll an die KK schreiben, dass er sich vertan hat Liebe Grüsse NB
CKEL0410
hallo natürlich steht es dir zu,ich war auch 8 wochen vor dem muschu krankgeschrieben und habe krankengeld bekommen! da würde ich aber nochmal nachfragen.
froschkönigin1980
Ja, werde ich auch machen. Aber die sagen ich hätte ja das Beschäftigungsverbot, und da würde die Krankschreibung ja nun nicht mehr greifen.!!!???? Und bei schwangerschaftsbedingten Problemen stünde mir da nichts zu.
CKEL0410
dann soll der gyn mitteilen das es ein fehler von seiner seite war!
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