nineabc2012
Hallo Frau Bader, ich habe bis dato noch keine Antwort im Netz gefunden und die Krankenkasse kann mir auch keine aussagekräftige Antwort geben: Ich erwarte im Herbst mein erstes Kind. Ich bin selbständig, habe eine UG mit Angestellten und bin freiwillig gesetzlich versichert mit Wahltarif für Krankengeld. Dadurch bin ich drei Jahre an meine Krankenkasse gebunden- also noch ca. 2,5 Jahre. Nach dem Mutterschutz möchte ich in Elternzeit gehen, also auch tatsächlich nicht hauptberuflich für mein Unternehmen arbeiten. Ggf. 1-2 Stunden pro Woche. Nun meine Frage: Die Krankenkasse meinte, ich müsste meinen vollen Krankenkassenbeitrag (derzeit ca 350 Euro) nach dem Mutterschutz auch während der Elternzeit zahlen. Alternativ könnte ich mich auch bei meinem Mann familienversichern lassen (mein Mann ist ebenfalls selbständig und freiwillig gesetzlich versichert). Was stimmt denn nun? Freue mich über eine Antwort! Beste Grüße nine
Hallo, war in der gleichen Situation. ich musste, weil ich Angestellte hatte, weiter zahlen und konnte mich nicht familienversichern.Ich denke, dass ist bei Ihnen auch so Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Wenn Dir die KK anbietet Dich bei Deinem Mann zu versichern, dann würde ich das annehmen. Die KK meines Mannes, der auch selbstständig ist, aber nur sehr wenig selbstständig arbeitet und keine Angestellten hat, ist da immer sehr schwierig. Da keinen eigenen Beitrag mehr zahlen zu müssen ist echt schwer. LG Sabine
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