Snief
Guten Tag, ich werde ab 11.10.2011 Krankengeld beziehen. Anfang nächsten Jahres steht bei mir eine stationäre Reha an, die ca. 6 Wochen dauern wird und in der mir dann Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt wird. Wenn ich jetzt in den nächsten 12 Monaten schwanger werden würde, wäre dann das Kranken - und Übergangsgeld, das ich mehrere Monate lang bezogen habe, für die Berechnung des Elterngeldes maßgebend oder die Zeit, in der ich Gehalt bezogen habe? Muss ich damit rechnen, dass meine Erkrankung mir zum Nachteil gereicht wird und ich weniger Elterngeld bekomme? Danke.
Hallo, wenn die Erkrankung nichts mit der SchwS zu tun hat, gilt: Zeiten, in denen Krankengeld aus einer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung bezogen wird, gelten als Zeiten, in denen kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit bezogen wird. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Klar, Krankengeld ist Lohnersatz und zählt als Nullrunde. Sinn des Elterngeldes ist es ja den Verdienstausfall auszugleichen den Du durchschnittlich die letzten 12 Monate vor Mutterschutz hattest. Muss man halt abwägen, ob man dann noch etwas wartet mit dem Kind oder dies in Kauf nimmt. Schwer zu warten bei Kinderwunsch, ich weiß :-)
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