Julia F.
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen. Im vergangen Jahr habe ich mein ungeborenes Kind verloren. Nachdem weitere gesundheitliche Probleme auftauchen, es bis dato nicht klar war, ob ich nocheinmal schwanger werden könne, ich dann unerwartet meinen Job verloren habe, wurde bei mir eine Panikstörung diagnostiziert, weshalb ich nach kurzzeitiger Arbeitslosigkeit krankgeschrieben und stationär behandelt wurde. Die Krankschreibung ist aufgrund der noch vorhandenen Symptomatik weiterhin fortlaufend. Krankschreibung besteht seit Mai diesen Jahres und von den Ärzten wurde mir erklärt, ich solle mir nach vielen Schicksalsschlägen auch Zeit nehmen und ggf. auch den Bezug des Krankengeldes ausschöpfen, auch wenn ich selbst gerne versucht hätte, wieder arbeiten zu gehen. Nun bin ich innerhalb der Krankschreibung völlig unerwartet schwanger geworden. Ein Segen, da es nicht selbstverständlich war und dennoch habe ich nun große Angst finanziell in Nöte zu kommen. Meine Frage daher: Kann die Krankschreibung aufgrund der Panikstörung trotz Schwangerschaft weiterlaufen? Wenn diese nach insgesamt 1,5 Jahren dann endet, müsste ich mich dann sofort nach einem neuen Job umsehen, auch wenn mein Kind erst wenige Monate alt sein wird. Wird das Krankengeld dann ersatzlos gestrichen? Ich bin ein verantwortungsbewusster Mensch und mache mir über den Schwangerschaftsverlauf natürlich große Sorgen. Ich hoffe, Sie können mir hier mit etwas Feingefühl begegnen, denn der Kinderwunsch war bereits lange da, nur ist die derzeitige Situation natürlich mehr als ungünstig. Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Antwort. Vielen Dank und liebe Grüße.
Hallo, selbstverständlich können Sie auch weiter krankgeschrieben werden. Sollten Sie Arbeitslosengeld1 beziehen, ist dies längstens sechs Wochen während der Krankheit möglich. Wenn das Kind dann auf der Welt ist, können Sie sich bis zu drei Jahre von der Zahlung von Arbeitslosengeld eins freistellen lassen. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Liebe Grüße NB
cube
Erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :-) Die AU läuft trotz Schwangerschaft weiter, wenn du denn nach wie vor krank bist. Läuft das aber aus und du kannst nicht arbeiten gehen wegen deines Babys, kannst du kein ALG beantragen (wenn du da noch Ansprüche offen hast). Du hast auch keine Elternzeit ohne AG, sondern würdest Hausfrau mit EG-Bezug sein. Da die AU nicht Schwangerschaftsbedingt ist, kannst du diese Zeit der AU nicht ausklammern lassen, so dass du an EG wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen würdest. Finanziell verantwortlich wäre dann erst mal der Vater des Kindes/dein Partner. Entweder als Partner, mit dem du zusammen lebst und der euch finanziell "tragen" kann. Oder falls du Alleinerziehend wärest im Sinne von Kindes- und Betreuungsunterhalt für dich. Ansonsten käme wohl nur H4, Wohngeld etc in Frage.
Julia F.
Vielen lieben Dank Cube für deine schnelle Antwort! Eines hab ich nicht ganz verstanden "Da die AU nicht Schwangerschaftsbedingt ist, kannst du diese Zeit der AU nicht ausklammern lassen, so dass du an EG wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen würdest." Heißt das, dass Krankengeld welches ich im Moment aufgrund den Panikstörung beziehe, würde sich auf 300,- EUR reduzieren? Auch wenn ich weiterhin aufgrund dieser Diagnose krankgeschrieben bin?
Mitglied inaktiv
Nein, dass hast du falsch verstanden....du hast nur einen Anspruch auf den Mindestbetrag von 300€ Elterngeld. Das Krankengeld läuft unverändert weiter.
cube
das KG wird dein Elterngeld nur 300 Euro Mindestbetrag sein nach der Geburt. KG ist kein sozialvers.-pflichtiges Einkommen und daher werden alle Monate mit KG als 0 Euro Verdienst gerechnet. Deswegen wäre es wichtig, dass deine/eure? finanzielle Lage NACH der Geburt rechtzeitig geklärt und gesichert wird. Rechnet gut durch, ob ihr mit dem Gehalt deines Partners, 300 Euro EG und 219 Euro Kindergeld hinkommt oder welche Unterstützungen du/ihr rechtzeitig beantragen solltet.
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