Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Schwangerschaft trotz derzeitigem Krankengeldbezug und vorheriger Arbeitslosigke

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Schwangerschaft trotz derzeitigem Krankengeldbezug und vorheriger Arbeitslosigke

Julia F.

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe sehr Sie können mir weiterhelfen. Im vergangen Jahr habe ich mein ungeborenes Kind verloren. Nachdem weitere gesundheitliche Probleme auftauchen, es bis dato nicht klar war, ob ich nocheinmal schwanger werden könne, ich dann unerwartet meinen Job verloren habe, wurde bei mir eine Panikstörung diagnostiziert, weshalb ich nach kurzzeitiger Arbeitslosigkeit krankgeschrieben und stationär behandelt wurde. Die Krankschreibung ist aufgrund der noch vorhandenen Symptomatik weiterhin fortlaufend. Krankschreibung besteht seit Mai diesen Jahres und von den Ärzten wurde mir erklärt, ich solle mir nach vielen Schicksalsschlägen auch Zeit nehmen und ggf. auch den Bezug des Krankengeldes ausschöpfen, auch wenn ich selbst gerne versucht hätte, wieder arbeiten zu gehen. Nun bin ich innerhalb der Krankschreibung völlig unerwartet schwanger geworden. Ein Segen, da es nicht selbstverständlich war und dennoch habe ich nun große Angst finanziell in Nöte zu kommen. Meine Frage daher: Kann die Krankschreibung aufgrund der Panikstörung trotz Schwangerschaft weiterlaufen? Wenn diese nach insgesamt 1,5 Jahren dann endet, müsste ich mich dann sofort nach einem neuen Job umsehen, auch wenn mein Kind erst wenige Monate alt sein wird. Wird das Krankengeld dann ersatzlos gestrichen? Ich bin ein verantwortungsbewusster Mensch und mache mir über den Schwangerschaftsverlauf natürlich große Sorgen. Ich hoffe, Sie können mir hier mit etwas Feingefühl begegnen, denn der Kinderwunsch war bereits lange da, nur ist die derzeitige Situation natürlich mehr als ungünstig. Ich danke Ihnen bereits im voraus für Ihre Antwort. Vielen Dank und liebe Grüße.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, selbstverständlich können Sie auch weiter krankgeschrieben werden. Sollten Sie Arbeitslosengeld1 beziehen, ist dies längstens sechs Wochen während der Krankheit möglich. Wenn das Kind dann auf der Welt ist, können Sie sich bis zu drei Jahre von der Zahlung von Arbeitslosengeld eins freistellen lassen. Ich hoffe, dass ich Ihre Frage richtig verstanden habe. Liebe Grüße NB


cube

Beitrag melden

Erst mal herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft :-) Die AU läuft trotz Schwangerschaft weiter, wenn du denn nach wie vor krank bist. Läuft das aber aus und du kannst nicht arbeiten gehen wegen deines Babys, kannst du kein ALG beantragen (wenn du da noch Ansprüche offen hast). Du hast auch keine Elternzeit ohne AG, sondern würdest Hausfrau mit EG-Bezug sein. Da die AU nicht Schwangerschaftsbedingt ist, kannst du diese Zeit der AU nicht ausklammern lassen, so dass du an EG wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen würdest. Finanziell verantwortlich wäre dann erst mal der Vater des Kindes/dein Partner. Entweder als Partner, mit dem du zusammen lebst und der euch finanziell "tragen" kann. Oder falls du Alleinerziehend wärest im Sinne von Kindes- und Betreuungsunterhalt für dich. Ansonsten käme wohl nur H4, Wohngeld etc in Frage.


Julia F.

Beitrag melden

Vielen lieben Dank Cube für deine schnelle Antwort! Eines hab ich nicht ganz verstanden "Da die AU nicht Schwangerschaftsbedingt ist, kannst du diese Zeit der AU nicht ausklammern lassen, so dass du an EG wohl nur den Mindestsatz von 300 Euro bekommen würdest." Heißt das, dass Krankengeld welches ich im Moment aufgrund den Panikstörung beziehe, würde sich auf 300,- EUR reduzieren? Auch wenn ich weiterhin aufgrund dieser Diagnose krankgeschrieben bin?


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, dass hast du falsch verstanden....du hast nur einen Anspruch auf den Mindestbetrag von 300€ Elterngeld. Das Krankengeld läuft unverändert weiter.


cube

Beitrag melden

das KG wird dein Elterngeld nur 300 Euro Mindestbetrag sein nach der Geburt. KG ist kein sozialvers.-pflichtiges Einkommen und daher werden alle Monate mit KG als 0 Euro Verdienst gerechnet. Deswegen wäre es wichtig, dass deine/eure? finanzielle Lage NACH der Geburt rechtzeitig geklärt und gesichert wird. Rechnet gut durch, ob ihr mit dem Gehalt deines Partners, 300 Euro EG und 219 Euro Kindergeld hinkommt oder welche Unterstützungen du/ihr rechtzeitig beantragen solltet.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Guten Tag, ich werde ab 11.10.2011 Krankengeld beziehen. Anfang nächsten Jahres steht bei mir eine stationäre Reha an, die ca. 6 Wochen dauern wird und in der mir dann Übergangsgeld von der Rentenversicherung gezahlt wird. Wenn ich jetzt in den nächsten 12 Monaten schwanger werden würde, wäre dann das Kranken - und Übergangsgeld, das ich mehr ...

Sehr geehrte Frau Bader, Mein Frauenarzt möchte ein indiv. BV aussprechen. Ich habe 2 Monate vor Schwangerschaft knapp 4 Wochen Krankengeld erhalten. Wird dies in die Berechnung des Lohns einkalkuliert, da das Gesamtbrutto der letzten 3 Monate vor Eintreten der Schwangerschaft um 1/3 geringer ausfällt, oder wird dies ausgeklammert. Besten D ...

Liebe Frau Bader, wir möchten gerne mit der Familienplanung beginnen, nun habe ich aber noch eine Frage zu meinem Mutterschutzgeld bzw. meinem Mutterschaftsgeld. Ich bin Krankenschwester in der OP Pflege war aber leider vom 25.05.21 bis einschließlich 22.08.21 krankgeschrieben wegen einer Mittelfußfraktur. Bei meinem Arbeitgeber Falle ich mome ...

Guten Abend,  Ich habe im Februar eine Totgeburt gehabt. Ich bin derzeit krankgeschrieben. Ich hatte ein befristetes Verhältnis und bin demnach nicht mehr im Verhältnis. Ich habe Bewerbungen geschrieben aber es kam nichts positives dabei raus. Ich bin nun frisch schwanger. Wie verhält sich das mit der KK und dem Krankengeld? Bekomm ich jetzt ke ...

Guten Abend Frau Bader,  Meine gesamten Kollegen und ich haben eine Gehaltserhöhung zugesichert bekommen, da wir in eine höhere Qualifikations-Gruppe eingestuft wurden, doch meine Gehaltserhöhung wurde mir nun aufgrund meiner Schwangerschaft verweigert mit der Begründung, dass ich ja länger ausfallen werde. Wenn das so bleibt, verdiene ich weni ...

Ich bin noch nicht schwanger. Ich werde, laut Vertrag, am 01.01.2026 befördert. Die Voraussetzungen dafür sind ebenfalls vertraglich festgehalten: 1. bis dahin in Vollzeit arbeiten und 2. Trainingsangebote wahrnehmen. Ich möchte diese Beförderung auf jeden Fall mitnehmen, um nach der Elternzeit eine gute Voraussetzung zu haben. Meine Frage: darf ...

Hallo Frau Bader, ich habe ein Kind im sep 2024 geboren und bin selbstständig die Bemessungzeitraum war festgelegt steuerlich Jahre 2023 .Ich habe ein Änderung Bemessungszeit Antrag bei Elterngeld Stelle aufgrund Schwangerschaft bedingt Krankheit gestellt .Ich hatte ein stilles Geburt am 31.12.2022 und dadurch mein Gebärmutter Schwerverletzt wa ...

Sehr geehrte Frau Bader,   anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026.    Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite.    Meine Fragen ...

Hallo Frau Bader,   ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...

Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot.  Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt.  Eigentlich war ...