Elly2.0
Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin 30 Jahre alt und bin habe beim Radiologen meine Ausbildung gemacht und 7 Jahre in diesem Betrieb gearbeitet. Jetzt bin ich seit dem 04.08.2017 krank geschrieben auf Grund von Depressionen. Die aus Mobbing am Arbeitsplatz resultierten. Ich wurde von diesen Betrieb am 30.04.2018 gekündigt und beziehe noch bis Februar 2018 Krankengeld. Ich bin in Therapie, nehme Medikamente und kann jetzt mit Glück sagen das es mir nach fast 1 1/2jahren wieder gut geht. Ich habe schon sehr lange den Wunsch nach einem Baby. Ich weiß aber nicht wie sich das Verhalten würde mit dem Elterngeld wie es angerechnet wird und was nach dem Krankengeld kommt. Ich hoffe sie können mir helfen. LG Elly
Hallo, Sie können ArbGeld 1 beantragen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen. Ansonsten zählen Monate mit KG-Bezug mit 0 € ein. Liebe Grüße NB
3wildehühner
Ich habe keine 100% ige Ahnung vom Finanziellen. Aber Arbeitslosengeld bekommst du nur, wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst. Elterngeld bekommst du das Basisgeld. Denn deine gesundheitlichen Probleme sind nicht Schwangerschaftsbedingt und werden somit mit 0€ berechnet, da Krankengeld nicht als Einkommen zählt. Ich weiß ja nicht, was dein Mann verdient, ob das bei euch passt. Ansonsten bleibt dir der Weg zum Amt und Hartz IV. Aber grundsätzlich bezüglich Kinderplanung: Da du immer noch AU bist, scheinst du ja auch immer noch krank zu sein. Suche dir erst einmal eine neue Arbeitsstelle und schau, wie belastbar du bist. Außerdem kannst du so etwas für mehr Elterngeld tun. Ein Baby kann sehr, sehr anstrengend sein und vorherige psychische Probleme sind ein hoher Risikofaktor für eine postpartale Depression. Stabilisiere erst einmal deine Gesundheit, so dass du ohne Medikamente auskommen kannst! Antidepressivaeinnahme der werdenden und stillenden Mutter ist auch nicht gerade optimal für die Gesundheit des Kindes.
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader, habe einiges im Forum gelesen und nichts passendes auf mein Problem gefunden. Ich (24) bin Altenpflegerin und arbeite seit Sep 2015 befristet auf ein Jahr, der automatisch in unbefristet über geht bei nicht Kündigung. ich bin seit Ende Februar 2016 krank geschrieben. Ich war mit meiner 4 jährigen Tochter in einer 10-wöchigen psych ...
Hallo, meine Tochter ist seit März in der Krippe. Da wir keine Konstanz in der Bezugsperson haben, werden wir zum 17.11. in eine andere Krippe wechseln und haben hierfür schon einen Platz bekommen. Normale Kündigungsfrist sind 3 Monate und wir wären damit am 31.1. und hätten natürlich doppelte Gebühren. Am Elternabend Mitte Oktober wurd ...
Hallo Frau Bader, derzeit in EZ bis 31.12.26. Ggf. Neuer AG zum 1.12.26, kann ich kündigen beim alten AG zum 30.11.26 und die EZ vorzeitig beenden? danke! freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite normalerweise Vollzeit ambulant mit Menschen die eine psychische Beeinträchtigung haben. Ich bin nun 1,2 Jahre im Krankengeld was bald endet (aufgrund seltener komplexen Erkrankung des Immunsystem,dennoch psychisch krankgeschrieben ) nun war es soweit , dass sowohl mit dem AG und auch der Ärztin besprochen wurd ...
Sehr geehrte, ich benötige eine rechtliche Einschätzung zu meiner aktuellen Situation. Ich bin seit 2022 in Vollzeit bei meinem Arbeitgeber beschäftigt. Meine Elternzeit endet demnächst. Aufgrund der Betreuungssituation meines Kindes ist es mir jedoch nicht möglich, im Schichtsystem (Spät- oder Wochenendschichten) zu arbeiten. Ich habe me ...
Hallo Frau Bader, meine EZ geht bis 30.11.26. ich würde gern einen neuen Job antreten zum 1.11.26, Kind ist betreut. Kündigungsfrist sind 4 Wochen. wie komme ich am besten raus? 3 Monate zum Ende passt ja dann nicht. Kann ich einfach im Sommer die Kündigung rausschicken zum 31.10.26? Danke! Liebe Grüße
Hallo Zusammen, leider bin ich seit 12 Monaten im Krankengeldbezug. Ich hoffe in Kürze Schwanger zu werden. Aufgrund meiner Tätigkeit und gesundheitlichen Geschicht, würde ich voraussichtlich direkt in ein Beschäftigungsverbot gehen und somit Mutterschutzlohn. Daher folgende Fragen: 1. Wonach berechnet sich nun der Mutterschutzlohn? Nach dem Krank ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell noch bis September in Elternzeit. Meine Arbeitsstelle ist ca 250 km von meinem Wohnort entfernt, nach der Elternzeit ist es mir also nicht möglich mein Kind adäquat zu betreuen mit dieser Arbeitsstelle. Ich arbeite in einem Unternehmen mit 3 Angestellten und 2 Chefs. Ich möchte nach der Elternzeit also aus dem Unte ...
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich aktuell in einer schwierigen Situation: Ich bin Wirtschaftsingenieurin und bei einem mittelständischen Automobildienstleister im Raum Stuttgart angestellt. Nach der Geburt meiner Tochter war ich knapp 3 Jahre in Elternzeit (verlängert wegen fehlender Kinderbetreuung und abgelehnter Teilzeitbeschäftigung). ...
Sehr geehrte Frau Bader, Ich habe letzten Monat mit meinem Arbeitgeber einvernehmlich meine Elternzeit mit meiner 24 Stunden woche zum 01.05 aufgelöst. Ab diesem Datum wurde eine 27,5 Stunden woche vereinbart. Nun könnte ich jedoch zum 01.06 bzw. Zum 15.05 eine neue Stelle anfangen. Kann ich mit der einmonatigen Frist zum 15ten kündigen da ich ja ...
Die letzten 10 Beiträge
- Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Suchterkrankung
- Mutterschutzlohn Beschäftigungsverbot
- Zählt Ausschüttung aus eigener Firma zur Einkommensgrenze beim Elterngeld
- Dienstreise/Tagung in der Schwangerschaft
- Welche Mitteilungspflicht habe ich gegenüber dem Kindsvater
- Elternzeit zum Schulanfang möglich?
- Elternzeit
- Negative Folgen Integrationsplatz
- Darf man in Elternzeit (Elterngeld plus) 2 Kleingewerbe haben
- Entwicklungsstörung und Umgang