Mitglied inaktiv
Hallo! Wenn man während des Mutterschutzes vor der Geburt wegen Komplikationen im Krankenhaus liegt, verlängert sich dann die Mutterschutzfrist nach der Geburt um diese Zeit (also "Storno" wie bei Krankheit während Tarifurlaub)? Danke und Gruß, Nicola
Hallo, ??? Verstehe ich nicht. Nein. An den Fristen ändert sich nichts. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Es geht doch nur darum, daß Du 6 Wochen vor der Geburt nicht mehr zu arbeiten brauchst. Und das tust Du doch im Krankenhaus nicht!
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