Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Geburtstermin Ende Juli 2004 und würde Mitte Juni in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitgeber fragte mich, ob ich (wegen Urlaubszeit) zur Aushilfe während der Mutterschutzfrist für drei oder vier Stunden täglich arbeiten kommen könnte. Ich hätte nichts dagegen, aber wie sieht es mit der Bezahlung aus??? Im Mutterschutz zahlt mir der AG den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate, der aber auf volle geleistete Stunden (Stundenlohn) berechnet ist. Wenn ich dann aber doch Stundenweise arbeiten gehe, bekomme ich dann nur die Stunden bezahlt die ich wirklich gearbeitet habe? Das wäre ja dann im Vergleich zum Mutterschutzgeld was ich erhalten würde wenn ich zu Hause bliebe wahrscheinlich viel geringer. Wie verhält sich das jetzt mit der Bezahlung? Vielen Dank Claudia
Hallo, man darf vor der Geburt in der Zeit des Mutterschutzes arbeiten. Am fairsten ist die folgende Regelung: Entweder er zahlt die Stunden extra oder er hängt die Bezahlung hinten dran. Rechtl. darf es nicht weniger sein als normal. Gruß, NB
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Hallo! Wenn man während des Mutterschutzes vor der Geburt wegen Komplikationen im Krankenhaus liegt, verlängert sich dann die Mutterschutzfrist nach der Geburt um diese Zeit (also "Storno" wie bei Krankheit während Tarifurlaub)? Danke und Gruß, Nicola
Hallo, mein ET ist am 27.12 und ich habe insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt am 26 und endet am 1.2. Wie ist diese gesetzliche Lage? Darf ich die Urlaubstage von Januar auch schon davor (also vor der Entbindung) nehmen? Danke schon mal
Hallo Nicola, folgende Situation: - Mein Mutterschutz startete Mitte Juni - Mein Steuerklassenwechsel von 5 auf 3 wurde im Dezember beantragt und im Januar aktiv - Von Dez bis Mai habe ich 20h/Woche gearbeitet - Im Juni (bis Mutterschutz) habe ich 40h/Woche gearbeitet Fragen: - Ich habe gelesen, dass der Antrag auf den Steuerklassenwech ...
Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...
Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...
Guten Tag, danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten. Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...
Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...
Guten Abend Frau Bader, wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25. Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...
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