Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Geburtstermin Ende Juli 2004 und würde Mitte Juni in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitgeber fragte mich, ob ich (wegen Urlaubszeit) zur Aushilfe während der Mutterschutzfrist für drei oder vier Stunden täglich arbeiten kommen könnte. Ich hätte nichts dagegen, aber wie sieht es mit der Bezahlung aus??? Im Mutterschutz zahlt mir der AG den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate, der aber auf volle geleistete Stunden (Stundenlohn) berechnet ist. Wenn ich dann aber doch Stundenweise arbeiten gehe, bekomme ich dann nur die Stunden bezahlt die ich wirklich gearbeitet habe? Das wäre ja dann im Vergleich zum Mutterschutzgeld was ich erhalten würde wenn ich zu Hause bliebe wahrscheinlich viel geringer. Wie verhält sich das jetzt mit der Bezahlung? Vielen Dank Claudia
Hallo, man darf vor der Geburt in der Zeit des Mutterschutzes arbeiten. Am fairsten ist die folgende Regelung: Entweder er zahlt die Stunden extra oder er hängt die Bezahlung hinten dran. Rechtl. darf es nicht weniger sein als normal. Gruß, NB
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Hallo Frau Bader, Ende Oktober beginnt mein Mutterschutz - in diesem Zusammenhang eine Frage. Ist es versicherungstechnisch "erlaubt", freiberuflich - gewissermassen - auf "Stundenbasis" für andere Auftraggeber in diesen sechs Wochen zu arbeiten ? Ferner kann ich mir noch nicht recht vorstellen, wie das mit den 19 Stunden Arbeit während des E ...
Hallo! Wenn man während des Mutterschutzes vor der Geburt wegen Komplikationen im Krankenhaus liegt, verlängert sich dann die Mutterschutzfrist nach der Geburt um diese Zeit (also "Storno" wie bei Krankheit während Tarifurlaub)? Danke und Gruß, Nicola
Hallo, mein ET ist am 27.12 und ich habe insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt am 26 und endet am 1.2. Wie ist diese gesetzliche Lage? Darf ich die Urlaubstage von Januar auch schon davor (also vor der Entbindung) nehmen? Danke schon mal
Hallo Nicola, folgende Situation: - Mein Mutterschutz startete Mitte Juni - Mein Steuerklassenwechsel von 5 auf 3 wurde im Dezember beantragt und im Januar aktiv - Von Dez bis Mai habe ich 20h/Woche gearbeitet - Im Juni (bis Mutterschutz) habe ich 40h/Woche gearbeitet Fragen: - Ich habe gelesen, dass der Antrag auf den Steuerklassenwech ...
Hej! Ich habe in meinem Mutterschutz Arbeitgeber gewechselt, habe also bei dem neuen Arbeitgeber noch nicht gearbeitet und somit auch kein Netto vor Mutterschutz, an dem das Mutterschaftsgeld berechnet werden könnte. Wie ist Mutterschaftsgeld in so einem Fall geregelt? Bekomme ich überhaupt mehr als das von der KK oder muss der neue Arbeitgebe ...
Sehr geehrte Frau Bader, meine Mutterschutzfrist beginnt am 30.05.2026 (Samstag). Damit wird der komplette Mai nicht zur Elterngeldberechnung gezählt. Durch mein Studium habe ich allerdings erst seit Februar ein wirkliches Einkommen, weshalb es für mich einen deutlichen Unterschied in der Berechnung machen würde, ob der Mai gezählt wird oder nic ...
Hallo Frau Bader, ich befinde mich bis 15.8.26 im dritten Jahr der Elternzeit für mein erstes Kind. Nun bin ich wieder. Zum 12.9.26 beginnt der neue Mutterschutz. Aktuell arbeite ich "Teilzeit in Elternzeit", diese Teilzeit endet vertragsmäßig mit dem Ende der Elternzeit. Lebt dann mein Vollzeit-Arbeitsvertrag von vor dem ersten Kind wieder auf? U ...
Hallo, ich habe den vorauss. ET meinem Arbeitgeber mitgeteilt, welcher mir dann den Beginn des Mutterschutzes mitteilte. Jetzt ist der ET allerdings korrigiert um ein paar Tage nach hinten. Muss ich dies meinem Arbeitgeber mitteilen, da sich der Beginn der Mutterschutzfrist dann rein theoretisch etwas nach hinten verlagert?
Guten Tag, ich versuche das Thema einfach zu erklären. Ich arbeite im Vertrieb. Somit habe ich eine Jahreszielvereinbarung. Ebenso erhalte ich eine Provision. Diese wird mir schon anteilig zu 50% über die 12 Monate ausgeschüttet. 1. Frage: Da meine Provision anteilig monatlich ausgeschüttet werden, zählt dies zu meinen monaltichen Lohn. Spielt das ...
Hallo Frau Bader, Unser Sohn ist bei 35+1 Ssw geboren. Durch eine Frühchenbescheinigung aus dem Krankenhaus hat sich mein Mutterschutz um zusätzlich 4 Wochen verlängert. Somit hatte ich knapp 17 Wochen bzw. fast 4 Monate Mutterschutz und auch entsprechend Mutterschaftsgeld nach der Geburt. Diese Monate wurden nun alle als Basismonate beim Elter ...
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