Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe Geburtstermin Ende Juli 2004 und würde Mitte Juni in Mutterschutz gehen. Mein Arbeitgeber fragte mich, ob ich (wegen Urlaubszeit) zur Aushilfe während der Mutterschutzfrist für drei oder vier Stunden täglich arbeiten kommen könnte. Ich hätte nichts dagegen, aber wie sieht es mit der Bezahlung aus??? Im Mutterschutz zahlt mir der AG den Durchschnittsverdienst der letzten drei Monate, der aber auf volle geleistete Stunden (Stundenlohn) berechnet ist. Wenn ich dann aber doch Stundenweise arbeiten gehe, bekomme ich dann nur die Stunden bezahlt die ich wirklich gearbeitet habe? Das wäre ja dann im Vergleich zum Mutterschutzgeld was ich erhalten würde wenn ich zu Hause bliebe wahrscheinlich viel geringer. Wie verhält sich das jetzt mit der Bezahlung? Vielen Dank Claudia
Hallo, man darf vor der Geburt in der Zeit des Mutterschutzes arbeiten. Am fairsten ist die folgende Regelung: Entweder er zahlt die Stunden extra oder er hängt die Bezahlung hinten dran. Rechtl. darf es nicht weniger sein als normal. Gruß, NB
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Hallo! Wenn man während des Mutterschutzes vor der Geburt wegen Komplikationen im Krankenhaus liegt, verlängert sich dann die Mutterschutzfrist nach der Geburt um diese Zeit (also "Storno" wie bei Krankheit während Tarifurlaub)? Danke und Gruß, Nicola
Hallo, mein ET ist am 27.12 und ich habe insgesamt einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Mein Mutterschutz beginnt am 26 und endet am 1.2. Wie ist diese gesetzliche Lage? Darf ich die Urlaubstage von Januar auch schon davor (also vor der Entbindung) nehmen? Danke schon mal
Hallo Nicola, folgende Situation: - Mein Mutterschutz startete Mitte Juni - Mein Steuerklassenwechsel von 5 auf 3 wurde im Dezember beantragt und im Januar aktiv - Von Dez bis Mai habe ich 20h/Woche gearbeitet - Im Juni (bis Mutterschutz) habe ich 40h/Woche gearbeitet Fragen: - Ich habe gelesen, dass der Antrag auf den Steuerklassenwech ...
Guten Tag Frau Bader, Vor kurzem hatte ich sie zum Thema befragt, dass mein AG von mir verlangt, nun da meine EZ dieses Jahr geendet hat, meinen kompletten Urlaub aus dem Mutterschutz noch dieses Jahr zu nehmen. Leider bewegt sich mein Arbeitgeber keinen Millimeter von dieser Forderung ab, trotz Gegenangeboten meinerseits. Er weigert si ...
Hallo Frau Bader, meine Tochter ist Beamtin, sie hat ab dem 25.11.2025 Erziehungsurlaub beantragt und genehmigt bekommen. Jetzt ist sie aber noch im Mutterschutz (21.11.2025) dienstunfähig, also krankgeschrieben worden. Die Krankheit läuft voraussichtlich bis Mitte/Ende Dezember. Wir haben gelesen, dass der Erziehungsurlaub bei Dienstunfähigkei ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...
Sehr geehrte Frau Bader, Mein Arbeitsvertrag endet 28.02 und Mutterschutz beginnt am 02.03. Agentur für Arbeit hat mein Antrag abgelehnt, weil ich auch Beschäftigungsverbot habe. Krankenkasse auch sagt, dass ich kein Anspruch auf Mutterschaftsgeld habe. Und Jobcentr auch net, weil mein Mann verdient genau so wie wir brauchen. Was kann ich mache ...
Hallo Frau Bader, hier nochmal meine Frage mit mehr Informationen. 2025 endete meine insgesamt 6 jährige Elternzeit. Aus Zeiten der beiden Mutterschutze und der jeweiligen Zeit davor hatte ich ziemlich viel Urlaub übrig. Diesen Urlaub durfte ich während meiner TZ in EZ auf Wunsch meines AG nicht nehmen. Dieser Urlaub unterliegt der Regelung ...
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