DieCristelvonderPost
Guten Tag, vor Bekanntwerden meiner Schwangerschaft, war ich 3 Monate krank geschrieben. Erhielt somit nach Vollendung der 6. Woche Krankengeldbezüge + Zahlungen zum Ausgleich des Gehaltes durch eine Versicherung. Bedingt durch die Behandlung in einer KIWI-Praxis, mit operativen Eingriff (unklare Sterilität der Frau). Werden diese Krankengeldbezüge an das Elterngeld mit angerechnet. Oder werden Gehälter rückwirkend berücksichtigt. Mfg
Hallo, Monate, in welchem man Krankengeld bezogen hat, bleiben dann unberücksichtigt, wenn die Krankheit auf die Schwangerschaft beruht. Dies ist hier nicht der Fall, eher das Gegenteil. Liebe Grüße, NB
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Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
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