DieCristelvonderPost
Guten Tag, vor Bekanntwerden meiner Schwangerschaft, war ich 3 Monate krank geschrieben. Erhielt somit nach Vollendung der 6. Woche Krankengeldbezüge + Zahlungen zum Ausgleich des Gehaltes durch eine Versicherung. Bedingt durch die Behandlung in einer KIWI-Praxis, mit operativen Eingriff (unklare Sterilität der Frau). Werden diese Krankengeldbezüge an das Elterngeld mit angerechnet. Oder werden Gehälter rückwirkend berücksichtigt. Mfg
Hallo, Monate, in welchem man Krankengeld bezogen hat, bleiben dann unberücksichtigt, wenn die Krankheit auf die Schwangerschaft beruht. Dies ist hier nicht der Fall, eher das Gegenteil. Liebe Grüße, NB
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