sonadora1987
Liebe Frau Bader, unser kleiner Wurm ist am 16.2.16 geboren. Elternzeit für 1 Jahr und 2 Monate beantragt. Elterngeldbezug bis 30.3.17. Da ich einen Monat aussetzen wollte (Nebenverdienst). Erneut geplante Schwangerschaft zum Jahresende 2016. Entbindungstermin 09/17//10/17. Wir hoffen, dass es wie beim ersten Mal klappt. Leider sind wir völlig überfordert, ich blicke mit den vielen verschiedenen Antworten nicht mehr durch. Wie wird/würde denn nun das Elterngeld für Kind 2 berechnet werden? Ich würde ab 01.04.17 in Vollzeit wieder arbeiten gehen. Ich hatte als Berechnungsgundlage bei Kind 1 leider auf das vorletzte Jahr zurückgreifen müssen, da ich in den 12 Monaten vor Geburt des 1. Kindes leider kaum arbeiten konnte (Krankenhausaufenthalte etc.) Ich weiß es ist sehr hypothetisch, mein Mann hat zudem noch kurzfristig einen Studiumsplatz angeboten bekommen u studiert jetzt Medizin somit müssten wir genau wissen, wie sich der Bezug zusammensetzt, weil, uns jetzt ein Gehalt wegfallen wird. Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe bereits im Forum gelesen, leider ohne wirklichen Erfolg. Gerne auch als PN. Lg Yvonne
Hallo, Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Liebe Grüsse, NB
Sternenschnuppe
Es zählt immer das Einkommen 12 Monate vor Mutterschutz. Elterngeld aus dem ersten Jahr wird durch alten Lohn ersetzt. Lagst Du wegen der Schwangerschaft im KH?
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