Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Krank nach Elternzeit

Frage: Krank nach Elternzeit

Lala1990

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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit noch bis Oktober in Elternzeit ( habe 3 Jahre genommen) und werde im September operiert. Ich werde allerdings im Okktober/ eventuell bis mitte November krankgeschrieben sein. Kann man mich dann ab Oktober kündigen ? Ich hab zudem noch einen Schwerbehindertenausweis mit dem GDB 70 Prozent... das es kein Geld gibt ist mir klar, mir geht's nur um den Erhalt meines Arbeitsplatzes. Wäre über eine Antwort dankbar. Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, selbstverständlich haben Sie Anspruch auf sechs Wochen Lohnfortzahlung. Ihr Vortrag hat mit dem Kündigungsschutz nicht zu tun. wenn Ihr Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer hat, greift das Kündigungsschutzgesetz, dann bedarf es eines Grundes für die Kündigung. Ansonsten muss der Arbeitgeber aufgrund des GdB die Zustimmung der entsprechenden Aufsichtsbehörde einholen. Liebe Grüße NB


Lala1990

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Noch zu erwähnen, das Arbeitsverhältnis ist unbefristet. Angestellt seit 2013.


luvi

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Hallo, Warum sollte es dann denn kein Geld geben? Ab dem Zeitpunkt, an dem deine Elternzeit beendet ist, lebt dein alter Vertrag wieder auf und du bekommst Lohnfortzahlung, später Krankengeld (wenn du länger krank geschrieben wirst). LG luvi


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