Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir Auskunft geben. Ich bin in der 28. SSW und mein Mutterschutz beginnt am 23.1.04. Seit 4 Wochen bin ich krank geschrieben und habe nun Angst, dass wenn ich noch länger krank geschrieben werde (länger als insgesamt 6 Wochen) ich weniger Geld bekomme und somit auch das Mutterschaftsgeld geringer ausfällt. Ich bin Angestellte in öffentlichen Dienst. Theoretisch wäre ich sowieso nur noch bis 19.12. arbeiten gegangen und hätte dann Urlaub und im neuen Jahr auch noch Resturlaub genommen. Soll ich mich dann ab 19.12. gesund schreiben lassen oder habe ich auch bei längerer Krankheit in der Schwangerschaft keine Geldeinbusen? Der Urlaub verfällt ja nicht und ich könnte ihn nach dem Mutterschutz bzw. nach der Elternzeit nehmen!!! Vielen Dank für Ihre Auskunft!!! Herzliche Grüße baby2004
Hallo, wieso reden Sie nicht mit dem Arzt wegen einem Beschäftigungsverbot? Dann haben Sie vollen Lohnsanspruch. Kommt darauf an, woran es liegt, dass Sie nicht arbeiten können. Gruß, NB
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