Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kosten für Sorgeerklärung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Kosten für Sorgeerklärung

Titius2810

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Hallo Frau Bader und andere Mitglieder, ich habe wieder eine Frage. Es geht um die Sorgeerklärung beim Jugendamt. Ich bin mit dem Vater unserer Tochter (soll am 07.07.12 kommen) nicht verheiratet. Jetzt waren wir heute beim zuständigen Jugendamt und die meinten, dass bei der Sorgeerklärung auch vor der Geburt Gebühren anfallen (wohl ca. 30 €). Ist das rechtens? Ich habe gelesen, dass vor der Geburt keine Gebühren anfallen gem. SGB X § 64, allerdings kenne ich mich damit ja nicht aus und ich wüsste nicht, wie wir bei denen dann argumentieren könnten, dass (falls nicht rechtens) keine Gebühren anfallen dürfen. Die Gesetze sind nicht immer sehr durchsichtig und häufig doch etwas seltsam formuliert. Wenn ich auch richtig mitbekommen habe, haben wir beide aber auch nach der Hochzeit automatisch das gemeinsame Sorgerecht ohne dass wir die Erklärung abgeben müssten, oder? Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antwort!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das zehnte Sozialgesetzbuch regelt das sozialrechtliche Verwaltungsverfahren. Das hat nichts mit der Sorgeerklärung zu tun. ich weiß jedoch nicht, ob es üblich ist, dass Gebühren anfallen. Am besten fragen Sie diesmal im AE Forum. Liebe Grüße, NB


CKEL0410

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Einmal 2004 und ein 2010.


Titius2810

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Hm... Vielleicht ist das ja von Amt zu Amt unterschiedlich. Bei uns ist Oranienburg zuständig und ich hab gestern noch gelesen, dass der Landkreis Barnim auch für die Beurkundung was haben will. Finde ich allerdings eine Frechheit, dafür was zu verlangen. Habe nur noch eine kleine Frage: Was ist das AE Forum? Das sagt mir leider jetzt gar nichts.


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