susimausi
Liebe Frau Bader, steht mir mein kompletter Jahresurlub von 5 Tagen bei meinem 400 Euro-Job als Arzthelferin zu, wenn mein Mutterschutz ab 6.7.11 beginnt? Ich würde mich über eine Antwort von Ihnen sehr freunen, denn sie würden mir damit sehr weiterhelfen. Vielen herzlichen Dank für Ihre Zeit. Liebe Grüße Susanne
Hallo, Man muss dabei folgendes unterscheiden: im Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche. In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht. Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt. Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr. Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist. Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen. Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nein! Beginnt dein Mutterschutz, dann endet er voraussichtlich am 14.10. Gehst du im Anschluss in Elternzeit, dann bist du die Monate November und Dezember -komplett- in Elternzeit. Für diese beiden Monate kann dir dein AG den Jahresurlaub um je 1/12 kürzen. Du schreibst, du hast im Jahr 5 Tage Urlaub? Das macht für 10 Monate 4,16. Dies wird - meines Wissens nach - gerundet auf 4,5 Tage. Gruß Sabine
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