Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Muss ich meinen kompletten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Muss ich meinen kompletten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen?

ahne07

Beitrag melden

Hallo. Ich bin im teilweise BV, arbeite nur noch 2Tage. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen gesamten Jahresurlaub(15 Tage) noch vor Beginn des Mutterschutzes am 28.2. nehme. Mittgeteilt wurde mir das vor 5 Tagen. Ist das rechtens? Würde den Urlaub natürlich gern teilweise erst nach der Elternzeit nehmen. Danke für die Antwort.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn er betriebliche Gründe nennen kann, ja. Grds mal eher nicht. Liebe Grüße NB


mellomania

Beitrag melden

was für gründe gibt der AG an? ist das geschäft geschlossen, haben alle urlaub? wenn nicht, kann er das nicht verlangen, außer er hat betriebliche gründe. s.o. der urlaub bleibt bis zum ende des folgejahres der rückkehr aus der ez erhalten. arbeitest du in der ez später eine tz, erwirbst du da neuen urlaub. der alte bleibt eben solange stehen, bis ez vorbei. ich denke nicht, dass er das einfach so vorschreiben kann. außer eben der betrieb hätte für alle geschlosse


bellis123

Beitrag melden

Bei 15 Tagen ist aber doch Resturlaub von 2021 dabei oder? Den musst du natürlich nehmen.


cube

Beitrag melden

Resturlaub aus 2021kann er verlangen zu nehmen - das ist konform mit Abbau bis spätestens 31.3. des jeweiligen Folgejahres. Urlaub, der dir erst im Laufe 2022 zusteht aber nicht, außer es liegen dringende betriebliche Gründe vor (dann wärest aber wohl auch nicht nur du betroffen).


misses-cat

Beitrag melden

Es wird wohl der Urlaub der im Mutterschutz erworben wird mit eingerechnet haben


Elli_1983

Beitrag melden

Hallo Sehr gut. So eine ähnliche Frage/Problem habe ich gerade auch mit meinem Arbeitgeber. Die Antwort hilft mir auch danke. Ich verstehe es so: *Also wenn der AG keinen betrieblichen Grund nennen kann, der für ALLE gilt (wie Betriebsurlaub für ALLE Mitarbeiter, nicht nur für mich als Einzelperson. Wo bleibt sonst das Gleichstellungsprinzip? ) *und ich auch keinen Resturlaub 2021 habe (trifft beides zu, dann kann man den Urlaub von vor dem Mutterschutz nach der Elternzeit nehmen. Ich finde es schon verrückt, dass die AG uns da versuchen zu drängen den Urlaub vor dem Beginn vom Mutterschutz zu nehmen und es so hinstellen als müssten wir das... Echt unfassbar... Aber gut, da ust Vorsicht geboten denke ich und kompetente Info über seine Rechte und Pflichten das A &O. Danke liebes Forum. Der Austausch hilft definitiv Elli_1983


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, bekomme nächstes Jahr im April mein erstes Kind. Ich habe im Jahr 2014 30 Tage Urlaub. (Arbeite bei einer Zeitarbeitsfima) kann ich den gesamten Jahresurlaub vor dem Mutterschutz nehmen? Können sie mir sagen bei welcher stelle ich mich allg. über Elterngeld, Mutterschutz usw infomieren kann. Vielen dank

Hallo guten Morgen, ich bin in der 30.ssw und habe mühsam meinen Urlaubsanspruch bei meinem Arbeitgener durchsetzen müssen. Ich habe einen 400€ Job und arbeite 2 Tage. Nach langem Kampf gesteht mir mein AG einen Jahresurlaub von 4 Wochen zu, mit dem Satz sobald er kann werde ich meine Kündigung erhalten ..... . Meine Frage ist nun kann ich meinen ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich befinde mich in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis und habe von Anfang Juni bis Mitte Oktober unbezahlten Urlaub bewilligt. Nun bin ich unerwartet schwanger geworden. Der berechnete ET ist am 28.11., mein Mutterschutz schließt also (wenn das Baby bleibt) unmittelbar an den unbezahlten Urlaub an. Wie wirkt si ...

Sehr geehrte Frau Bader, zunächst vielen Dank für den Service in diesem Forum kostenlos eine Frage stellen zu können. Ich habe Ende März mein erstes Kind zur Welt gebracht und möchte nach Ende der Mutterschutzfrist und anschließender Einbringung meines Resturlaubes Elternzeit beantragen. Ich bin bei einer bay. Behörde als Beamtin beschäftigt ...

Ich bin in Hessen als Polizeibeamtin tätig. Nun habe ich in der Funktion als Polizeibeamtin (Zeugin) eine Vorladung zum Gerichtstermin erhalten. Der Gerichtstermin ist zwei Tage vor meinem errechneten Entbindungstermin. Ich befinde mich daher im Mutterschutz. Auf Abladungswunsch reagierte die zuständige Richterin bis dato nicht. Ich bin davon ausg ...

Hallo Frau Bader, mein Kind kam als Frühchen auf die Welt. Ich habe einen entsprechenden Schein bekommen. Habe ich einen Anspruch auf 12 Wochen Mutterschutz anstatt 8? Abgesehen davon sind die neuen Musteranträge für Elternzeit mit drei Möglichkeiten abgebildet: a) im unmittelbaren Anschluss an die Mutterschutzfrist bis x b) ab Geburt ...

Guten Tag,    danke, dass Sie sich die Zeit nehmen, meine Frage zu beantworten.    Ich bin in folgender Situation: Ich bin Landesbeamtin (Lebenszeitverbeamtung). Ich arbeite seit Jahren freiberuflich (ca 2h/Woche) als Lehrerin für Deutsch als Zweitsprache. Mein Arbeitgeber hat dies auch genehmigt. Meine Frage ist: Kann ich diese Tätigk ...

Hallo, ich stelle mir die Frage, ob es Rechtlich Probleme mit sich bringt, wenn man im Mutterschutz oder in der Elternzeit umzieht? Ich habe vor ein paar Monaten eine neue Arbeitsstelle gefunden und bin kurz drauf schwanger geworden. Mein Partner und ich haben uns nun überlegt, dass wir gerne ab Beginn des Mutterschutzes umziehen würden. Tatsächli ...

Sehr geehrte Frau Bader,   ich war seit Mitte Juni 2024 bis Mitte September 2024 in Mutterschutz. Anschließend in Elternzeit für 1 Jahr. Aktuell wurde eine dauerhafte Tariferhöhung nachträglich seit Juli 2024 bestätigt. Sollte sich mein Gehalt während des Mutterschutzes entsprechend erhöhen (von Juli bis September 2024) oder bekomme ich das ...

Guten Abend Frau Bader,  wir haben leider versäumt rechtzeitig die Steuerklasse vor Geburt zu wechseln. Der Wechsel in die  Steuerklasse 3 erfolgte erst zu November 2024. Mein Mutterschutz begann am 5. April 2025. Geburt: Mai 25.  Im Elterngeldantrag habe ich auf die Ausklammerung des Monats April 2025 verzichtet, damit ich 1 weiteren Monat ...