ahne07
Hallo. Ich bin im teilweise BV, arbeite nur noch 2Tage. Mein Arbeitgeber verlangt, dass ich meinen gesamten Jahresurlaub(15 Tage) noch vor Beginn des Mutterschutzes am 28.2. nehme. Mittgeteilt wurde mir das vor 5 Tagen. Ist das rechtens? Würde den Urlaub natürlich gern teilweise erst nach der Elternzeit nehmen. Danke für die Antwort.
Hallo, wenn er betriebliche Gründe nennen kann, ja. Grds mal eher nicht. Liebe Grüße NB
mellomania
was für gründe gibt der AG an? ist das geschäft geschlossen, haben alle urlaub? wenn nicht, kann er das nicht verlangen, außer er hat betriebliche gründe. s.o. der urlaub bleibt bis zum ende des folgejahres der rückkehr aus der ez erhalten. arbeitest du in der ez später eine tz, erwirbst du da neuen urlaub. der alte bleibt eben solange stehen, bis ez vorbei. ich denke nicht, dass er das einfach so vorschreiben kann. außer eben der betrieb hätte für alle geschlosse
bellis123
Bei 15 Tagen ist aber doch Resturlaub von 2021 dabei oder? Den musst du natürlich nehmen.
cube
Resturlaub aus 2021kann er verlangen zu nehmen - das ist konform mit Abbau bis spätestens 31.3. des jeweiligen Folgejahres. Urlaub, der dir erst im Laufe 2022 zusteht aber nicht, außer es liegen dringende betriebliche Gründe vor (dann wärest aber wohl auch nicht nur du betroffen).
misses-cat
Es wird wohl der Urlaub der im Mutterschutz erworben wird mit eingerechnet haben
Elli_1983
Hallo
Sehr gut. So eine ähnliche Frage/Problem habe ich gerade auch mit meinem Arbeitgeber. Die Antwort hilft mir auch danke.
Ich verstehe es so:
*Also wenn der AG keinen betrieblichen Grund nennen kann, der für ALLE gilt (wie Betriebsurlaub für ALLE Mitarbeiter, nicht nur für mich als Einzelperson. Wo bleibt sonst das Gleichstellungsprinzip? )
*und ich auch keinen Resturlaub 2021 habe (trifft beides zu, dann kann man den Urlaub von vor dem Mutterschutz nach der Elternzeit nehmen.
Ich finde es schon verrückt, dass die AG uns da versuchen zu drängen den Urlaub vor dem Beginn vom Mutterschutz zu nehmen und es so hinstellen als müssten wir das... Echt unfassbar... Aber gut, da ust Vorsicht geboten denke ich und kompetente Info über seine Rechte und Pflichten das A &O.
Danke liebes Forum. Der Austausch hilft definitiv
Elli_1983
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