Sehr geehrte Frau Bader,
ich möchte meine Elternzeit nun beantragen, dabei hat sich folgende Frage ergeben. Mein Mann und ich wollen die Elternzeit nacheinander nehmen. Ich beginne mit 8 Monaten (bis Mitte Juni) und ab Mitte Juli möchte dann mein Mann für einige Monate in Elternzeit. Ein Monat dazwischen (Mitte Juni bis Mitte Juli), wären wir beide voll berufstätig. Ist das möglich oder müssen wir einen lückenlosen Übergang anmelden? (Die Elternzeit meines Mannes ist bereits bestätigt.)
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
frische_Eltern
am 29.09.2018, 12:06
Antwort auf:
Können mein Partner und ich die Elternzeit nacheinander mit Lücke nehmen?
Hallo,
das geht, Sie verschenken dann aber einen Monat Elterngeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 01.10.2018
Antwort auf:
Können mein Partner und ich die Elternzeit nacheinander mit Lücke nehmen?
Hallo!
Geht es dir nur um die Elternzeit oder auch um den Erhalt von Elterngeld?
von
drosera
am 29.09.2018, 12:49
Antwort auf:
Können mein Partner und ich die Elternzeit nacheinander mit Lücke nehmen?
EG bekommt ihr nur bis zum 14.LM. Das würde bedeuten bis max. ca. Mitte Dezember.
Wenn ihr beide 1 Monat VZ arbeiten geht, dann entfällt da 1 Monat EG. Somit würdet ihr nur 13 Monate EG bekommen, obwohl euer Kind bereits 14 Monate ist.
Möglich ist das, denn EZ muss nicht aneinander anschließen.
Ihr werdet eure Gründe haben warum ihr 1 Monat beide VZ arbeiten geht (wer ist dann eigentlich beim Baby?)
Wie ist denn der Plan nach Ablauf der EZ vom Papa?
von
Ani123
am 29.09.2018, 21:35
Antwort auf:
Können mein Partner und ich die Elternzeit nacheinander mit Lücke nehmen?
Den einen Monat Lücke dazwischen kann man mit Resturlaub, z.B. aus einem vorausgegangenen BV, gut überbrücken. Dann ist man Vollzeit beschäftigt und trotzdem beim Kind.
Mitglied inaktiv - 30.09.2018, 09:26
Antwort auf:
Können mein Partner und ich die Elternzeit nacheinander mit Lücke nehmen?
Kann man, macht aber wenig Sinn- Wäre besser das nach dem EG oder noch besser nach der EZ zu machen. Auch in Hinblick auf Eingewöhnung bei der Kinderbetreuung.
Diese Kombination von der TE und ihren Mann so gedacht macht wohl nur in absolut wenigen Fällen Sinn. Könnte mir nur vorstellen das beide zwingend in dem Monat arbeiten müssen weil sonst eine Strafzahlung droht aufgrund bestimmter Fristversäumung. In allen anderen Fällen dürfte das keine echte Option sein. Manche meinen ja sie müssten wegen Urlaub und Urlaubsverfall, aber das gilt ja nicht. Auch nicht das es dem AG besser so passt. Das beide genau zu dem Zeitpunkt wegen Prüfungen oder so arbeiten müssen auch eher unwahrscheinlich. Wäre also interessant zu wissen warum diese komische Planung.
von
Felica
am 30.09.2018, 09:35