janinelalelu
Guten Tag. Ich bin in der 30. SSW und trete bald meinen Mutterschutz an. Anfang des Jahres habe ich ein Kleingewerbe eröffnet, weil sich 2 gute Jobs ergeben haben. Nun brauche ich es aber nicht mehr und möchte es kündigen. Ist es dann noch nötig, das Kleingewerbe beim Elterngeldantrag zu erwähnen? Oder hat es sich dadurch schon erledigt? Mit freundlichen Grüßen
Hallo, ja, da Sie es ja im Bemessungszeitraum vor der Geburt ausgeübt haben. Das führt dazu, dass der Bemessungszeitraum verschoben wird. Es gilt das letzte abgeschlossene Kalenderjahr. Liebe Grüße NB
Dojii
Nein, du musst es erwähnen. Tust du das nicht, wäre das im schlimmsten Fall Betrug. Beim Elterngeld ist es nämlich wichtig, ob du in den letzten 12 Monaten und/oder im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ein Gewerbe hattest. Ob es zum Mutterschutz hin abgemeldet wurde, spielt dagegen keine Rolle.
janinelalelu
Nein, du musst es erwähnen. Tust du das nicht, wäre das im schlimmsten Fall Betrug. Beim Elterngeld ist es nämlich wichtig, ob du in den letzten 12 Monaten und/oder im letzten Kalenderjahr vor der Geburt ein Gewerbe hattest. Ob es zum Mutterschutz hin abgemeldet wurde, spielt dagegen keine Rolle. Wird es dann für die gesamte Elterngeld Zeit berechnet obwohl kein Kleingewerbe mehr besteht?
Dojii
Es wird während des Elterngeldbezuges kein Einkommen gegengerechnet, wenn das Kleingewerbe nicht mehr besteht. Durch das Kleingewerbe verschiebt sich aber der Bemessungszeitraum. Das Elterngeld errechnet sich also nicht aus den letzten 12 Monaten vor Geburt, sondern aus dem letzten abgeschlossenen Kalenderjahr. Bei dir zählt also alles Einkommen aus 2018 (Januar bis Dezember). 2019 wird komplett ignoriert.
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