Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Klage gg. AG in EU

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Klage gg. AG in EU

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Hallo Frau Bader, ich habe folgende Fragen: 1. Mein AG ist in Insolvenz. Unsere NL wurde verkauft, bei der neuen Firma ist mein ehemaliger Chef Teilhaber. Jetzt ist es wie folgt, dass meine Kollegin (die auch in EU ist) und ich während bzw. am Ende des EU eine Kündigung von dem Insolvenzverwalter bekommen. Meine Kollegin jedoch (die mit unserem ehemaligen Chef, dem jetzigen neuen Gesellschafter ein Verhältnis hat) wird nach Kündigung sofort von der neuen Firma in Teilzeit angestellt. Ich hätte eigentlich eher Anspruch auf Teilzeit gehabt, weil mein EU früher als ihr EU endet. Habe ich ein Recht zu klagen, wie stehen die Chancen? Was soll ich tun? 2. Was ist für mich sinnvoller: Eine Kündigung durch den Insolvenzverwalter oder ein Aufhebungsvertrag? Vielen Dank Kathi


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn die Firma insolvent ist, wüsste ich nicht, woraus ein Anspruch gegenüber der neuen Firma auf Einstellung bestehen soll. Etwas anderes gilt, wenn es eine Firmenübernahme wäre. Aber dann gibt es keinen Insolvenzverwlater. Liebe Grüsse, NB


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