Ab wann gilt Unterhaltsverzug und kann Klage eingereicht werden?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Ab wann gilt Unterhaltsverzug und kann Klage eingereicht werden?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Partner und ich werden am 15.01.2015 (leider per Kaiserschnitt) Eltern. Mein Partner hat 2 Kinder (beide 6 Jahre alt). Es besteht kein titulierter Unterhaltsanspruch durch die KM. Letzter Unterhaltstitel war bis 31.07.2014. Unterhalt wurde im November 2014 durch Jugendamt neu auf 460 Euro für 2 Kinder berechnet. Ab Januar kommt ein drittes Kind dazu und es wurden nur 270 Euro Unterhalt gezahlt. Ein neuer Titel liegt zum Zeitpunkt der Zahlung noch nicht vor und das Jugendamt macht eine Neuberechnung bei Vorlage der Geburtsurkunde des 3. Kindes. KM setzt KV mit Schreiben vom 07.01.2015 in Verzug und droht mit sofortiger Klageerhebung beim Amtsgericht wenn Zahlung bis 15.01.15 nicht erfolgt. Frage 1: Ist die Inverzugsetzung korrekt obwohl kein titulierter Unterhaltsanspruch besteht, lediglich die Berechnung vom Jugendamt. Frage 2: Kann sofort nach dem 15.01.2015 Klage durch die KM eingereicht werden? Für Ihre Antwort wäre ich Ihnen sehr dankbar

Mitglied inaktiv - 09.01.2015, 13:16



Antwort auf: Ab wann gilt Unterhaltsverzug und kann Klage eingereicht werden?

Hallo, bitte die Hinweise lesen und allgemeinere Fragen stellen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.01.2015



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