Frage:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Sehr geehrte Frau Bader,
nach aktuellem Kenntnisstand vermute ich,von der Agentur für Arbeit falsch beraten worden zu sein. In diesem Zusammenhang sind mir enorme Kosten für meine Krankenkassenbeiträge während der Elternzeit entstanden.
Hintergrund: im März 2015 wurde mein erstes Kind geboren und ich nahm ein Jahr Elternzeit. Während dieser Elternzeit lief mein befristetes Arbeitsverhältnis aus. 3/2016 endete meine Elternzeit . Mein zweites Kind wurde bereits 4/2016 geboren, so dass ich erneut Elterngeld bezog. Ich war inzwischen alleinerziehend. Meine gesetzliche Krankenversicherung erklärte mir, dass ich durch oben genannte Konstellation nicht mehr beitragsfrei versichert sein könne obwohl ich in meiner zweiten Elternzeit war. Die Krankenkasse prüfte dies mehrfach sorgfältig. Sie riet mir mich arbeitslos zu melden. Die Sachbearbeiterin der Agentur für Arbeit lehnte dies jedoch ab und erklärte mir ,ich sei " als Ärztin binnen 136 Stunden wieder vermittelt " und hätte daher keinen Anspruch auf Leistungen. Ich hinterfragte diese Aussage leider nicht . Dementsprechend muss ich bis heute knapp 200 € Beiträge /Monat an meine gesetzliche Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied zahlen.Inzwischen bin ich in eine andere Stadt gezogen und mir wurde geraten, mich nochmals bei der Agentur für Arbeit vorzustellen. Hier wurde ich gänzlich anders beraten, die Sachbearbeiterin dort teilte mir gestern mit, dass ich sehr wohl Anspruch auf Leistungen hätte und zwar bis zum dritten Lebensjahr meines jüngsten Kindes. Nun frage ich mich, ob die Agentur für Arbeit in meiner ehemaligen Heimat haftbar gemacht werden kann. Denn durch die Verweigerung, meinen Fall überhaupt zu bearbeiten sind mir insbesondere Kosten für meine gesetzliche Krankenkasse entstanden, die ich nicht hätte zahlen müssen, wenn ich arbeitslos gemeldet hätte werden können. Leider ist mir der Name der Sachbearbeiterin nicht mehr erinnerlich und ich kann mich auch nicht wirklich an ihr Aussehen erinnern. Sehen Sie dennnoch irgend eine Chance?
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen,
Widdermami
von
WidderMami
am 23.08.2017, 11:17
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Hallo,
wenn ich es richtig sehe, ging es um die Zeit nach der 2. Geburt? In der Zeit konnten Sie nur ARbGeld 1 beziehen, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden hätten- das taten Sie aber nicht.
Sie waren, wenn ich es richtig sehe, nicht mehr pflichtversichert, sondern freiwillig- und damit mussten die Beiträge selber gezahlt werden.
Ich kann keinen Fehler feststellen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.08.2017
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Keine Nachweise, keine Chance, müssten Sie als Ärztin ja eigentlich wissen.
Kann der Patient nicht nachweisen, dass Sie Blödsinn verzapft haben, werden Sie ja auch nicht haftbar gemacht.
Es hat Ihnen mit Sicherheit kein Sachbearbeiter untersagt einen Antrag auf ALG I zu stellen. Bei dem herrschenden Ärztemangel war der Hinweis ja auch völlig korrekt - es würde Arbeit für Sie geben aber Sie möchten lieber Zuhause bleiben bei dem Kind, richtig?
Sind die Kinder denn in Betreuung?
Mitglied inaktiv - 23.08.2017, 11:53
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Du musst unterscheiden. Ohne AG hast du keinen Anspruch auf EZ - und damit auch keine beitragsfreie Krankenversicherung. Sofern du vorher Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung warst. Mit Auslauf des Arbeitsvertrages lief damit auch die EZ aus.
Du kannst dich zwar bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, ABER Anspruch auf ALG1 hast du nur dann, wenn du auch eien Kinderbetreuung nachweisen kannst. Ohne diese läuft nichts. Und ohne Anspruch auf ALG1 auch keinen Anspruch auf Krankenversicherung. Bliebe noch Hartz4, dafür musst du aber entsprechend bedürftig sein. Und ja, darüber wärst du dann auch krankenversichert. Nur, die Option dann 3 Jahre daheim zu bleiben ist auch fraglich. Einige Ämter drücken da die Augen zu und sagen, OK wir gestehen den Familien diese Zeit zu, andere handhaben das inzwischen strenger und sagen, wer Geld haben will soll auch was dafür tun. Zumal es einen Rechtsanspruch auf Betreuung gibt ab dem Zeitpunkt wo das Kind 1 Jahr alt ist. Wie sehr die Ämter das umsetzen ist wohl auch davon abhängig in wie weit es vor Ort genügend Betreuungsplätze gibt. Die meisten Ämter gehen inzwischen wohl einen "Mischweg" und sagen, OK grundsätzlich Anspruch auf EZ, also müssen die Frauen nicht gleich VZ arbeiten bis das jüngste Kind 3 Jahre ist, mindestens aber eben TZ. Und dann gibt es wenn das nicht langt auch Hartz4 unterstützend. Nur 3 Jahre daheim auf Staatskosten - das machen die wenigsten heutzutage.
Dein Anspruch auf ALG1 wird also auch dieses Mal scheitern wenn du keine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Ohne diese bist du eben nicht "arbeitsfähig".
Ich vermute mal du hast dem Mitarbeiter des AA damals gesagt, das du nicht vor hast zu arbeiten - und damit war dessen Aussagen leider wirklich korrekt. Hättest du dagegen gesagt, klar ich arbeite auch hochschwanger wenn mich wer einstellt im Mutterschutz - müsste dann ja schon fast gewesen sein - hätte man dir kaum ALG1 verwehren können. Und das eine hochschwangere Ärztin eingestellt wird welche mit ziemlicher Sicherheit gleich ein BV bekommt bzw gleich in den Mutterschutz geht - eher nicht. Blöde gelaufen - von beiden Seiten aus. Ist halt leider so.
Die beste Chance die du aktuell hast ist eben schnellst möglich wieder Arbeit zu finden. Oder wenigstens eine Kinderbetreuung damit du dich arbeitssuchend melden kannst.
Mitglied inaktiv - 23.08.2017, 12:13
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Geht es um ALG1 oder ALG2? Und von was lebst Du denn derzeit, wenn Du von nirgendwoher Leistungen beziehst?
Wenn es um ALG2 geht:
Tatsache ist, daß das von den Kommunen sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Grundsätzlich besteht ja ein Betreuungsanspruch ab dem 1. Lebensjahr, und einige Kommunen bestehen darauf, daß man den auch in Anspruch nimmt und dem Arbeitsmarkt dann, zumindest Teilzeit, zur Verfügung steht, um den Bezug von ALG2 zu verhindern. Andere Kommunen (vor allem die, bei denen Betreuungsplätze knapp sind), bestehen nicht darauf und zahlen lieber ALG2, als die Mütter dazu zu zwingen, einen der raren Plätze in Anspruch zu nehmen.
Aber scheinbar hast Du es ja auch ohne ALG2 irgendwie geschafft, über die Runden zu kommen. Da stellt sich die Frage, inwieweit Du überhaupt "bedürftig genug" bist, um einen Anspruch zu haben.
von
Strudelteigteilchen
am 23.08.2017, 14:29
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Wenn Sie keine Arbeit suchen können Sie sich auch nicht arbeitsuchend melden, "arbeitslos" in dem Sinne gibt es nicht.
An der Aussage ist soweit nichts falsch - mal ganz nüchtern betrachtet.
Auch dann würde geprüft werden, infern Sie Anspruch haben (Wie sieht es mit dem Einkommen des Mannes, sofern vorhanden, aus? Haben Sie alle Fristen eingehalten? ...)
Da Sie vermutlich keine Zeugen für diese Aussage der MA des AA haben und die Funktion des AA ja auch die Vermittlung von Arbeit und keine Beratung zu KK-Beträgen hat, sehe ich für eine erfolgreiche Klage schwarz.
von
Kristiiin
am 23.08.2017, 15:33
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Ich sehe keinen Fehler. Nach deinem ausgelaufenem Arbeitsvertrag hattest du keine Elternzeit mehr. Denn ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Und damit auch keine Ansprüche auf eine beitragsfreie Krankenversicherung.
ALG 1 und damit die übernommenen Krankenkassenbeiträge bekommt man nur wenn man auch arbeiten könnte. Sprich Kinderbetreuung nachweisen kann. Was mit einem Säugling schwierig zu bewerkstelligen ist. Die Aussage der Arbeitsagentur war also korrekt. Es war ja ein Hinweis für dich dass du erst ALG 1 beziehen kannst wenn du auch innerhalb einen Tages eine Stelle antreten kannst.
Eine Übernahme der Krankenkasse geht also nur bei entsprechender Kinderbetreuung oder einem Bezug von ALG2.
Jeckyll
Mitglied inaktiv - 23.08.2017, 15:37
Antwort auf:
Agentur für Arbeit Hat falsch beraten , Klage möglich?
Vielen Dank Frau Bader und vielen Dank für die anderen Antworten, jetzt habe ich es verstanden!
Weil meine Krankenkasse während meiner Elternzeit sagte ,ich solle mich doch arbeitslos melden, bin ich davon ausgegangen ,dass beides gleichzeitig möglich wäre ,das ist natürlich Quatsch, war ein Denkfehler.
Meine Elternzeit ist Ende April 2017 ausgelaufen, bis dahin habe ich von meinem Elterngeld ,das ich für ein Jahr für mein zweites Kind bezog, gelebt . Daneben habe ich den Kindesunterhalt und das staatliche Kindergeld.
Ein Kita Platz ist in ca. einem halben Jahr frei, um diese Zeit zu überbrücken habe ich mich bei der Agentur für Arbeit gemeldet. Ab dann werde ich wieder arbeiten .
Vermögen habe ich nicht und das Ersparte ist mit der nächsten Miete dann auch aufgebraucht.
Vielen Dank noch mal für die Hilfe!
WidderMami
von
WidderMami
am 24.08.2017, 11:55