zahnteufel
Liebe Fr. Bader, mein Sohn hat eine Dyskalkule ( Teilleistungst. MAthe),das durch ein Gutachten belegt ist. Der Antrag beim Jugendamt, für eine spez. Lerntherapie sowie der Widerspruch auf die Ablehnung wurden agegelehnt. Mein Sohn ist in der Schule ( 4. Kl.) so gefrustet und ist ständig am Weinen und er meint, er wäre ein Versager. KAnn ich nun ein nwalt zu Rate ziehen und gegen den Widerspruch klagen und sehen Sie darin ein Chance? mit lieben Grüßen
Hallo, sie haben eine Frist von einem Monat, um gegen den Widerspruch zu klagen. Sie können selber zu Gericht gehen und dem Rechtspfleger den Fall schildern, Er formuliert die Klage dann für Sie. Liebe Grüße, NB
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