Snowdiva
Sehr geehrte Frau Bader, Der Kindsvater hat ganz aktuell Klage wegen Umgangsrecht eingereicht obwohl er Umgangsrecht hat. Unser Sohn wird im Juli zwei Jahre alt und er sieht seinen Sohn seit April zwei Mal im Monat. Dies geschieht auf seinen eigenen Wunsch. Wir gehen seit November freiwillig zur Familienberatung und dort hat er ganz klar geäussert, dass er vorerst nur ein Mal im Monat Umgang wünscht und erst im März hat er andere Wünsche geäussert und diese haben wir ab April sofort geändert. Er sieht seinen Sohn jeweils für 3-4h und da kommen sogar oft die Eltern von ihm mit. Diese Zeit kann er mit seinem Sohn verbringen, ich bin im Hintergrund. Wir haben nie zusammen gelebt, dass kind ist Ergebnis einer kurzen Affäre. Er wohnt 80km entfernt und ich kenne seine privaten Lebensumstände nicht. Er wollte das kind auch nie und wollte mich sogar zur Abtreibung zwingen. Seine Klage stützt sich lediglich darauf, dass wir uns auf die Tage nicht einigen können. Anstatt die Familienberatung zu nutzen, bei der er seinen Willen nicht durch setzen kann, klagt er jetzt. Nochmal: er hat zwei Mal im Monat Umgang (dies war sein Wunsch), nur an welchen Tagen das statt finden soll, ist noch nicht geregelt. Ist das denn Grundlage für eine Klage? Vielen lieben Dank
Hallo, natürlich kann er klagen. Dann wird die ganze Sache eben gerichtlich festgelegt. Welchen Vorteil das für ihn hat, mag er selbst alleine wissen. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
versuchen kann er es ja, was daraus wird, ist eine andere geschichte. nimm es gelassen, du hast alles getan, was eine gute umgangsfördernde mutter macht, bleib dabei und lass dich nicht einschüchtern!
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