Hallo Frau Bader, ich ziehe in Kürze um und habe 2 Kinder, die in den Kindergarten gehen. Nun habe ich von der Gemeinde im neuen Wohnort erfahren, dass keine Kitaplätze frei sind (lange Warteliste). Da ich berufstätig bin, ist das für mich jedoch unabdingbar. An meinem alten Wohnort können meine Kinder im Kindergarten bleiben, bis das Kindergartenjahr vorbei ist (das sind dann 4 Monate). Nun meine Frage. Ich habe ja einen Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Wenn keiner da ist und meine Kinder in einen anderen Kindergarten gehen, habe ich da die Möglichkeit die Mehrkosten zu den Beiträgen, die ich in meinem neuen Wohnort zahlen würde, einzufordern? Und zuzüglich noch Fahrtkosten, da der Fahrtweg einfach nicht wenig ist? Wenn ja, wie muss ich vorgehen? Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort.
von lady-luthien am 08.01.2018, 12:43