GrinzeFratz
Hallo Frau Bader,
Ich bin alleinerziehend Mama und beziehe Harz4. Meine Tochter ist 1 3/4 Jahre alt und geht seit April 2018 in die Kita. Habe also noch mehr als ein Jahr Elternzeit.
Das Jobcenter möchte mir ab September 2018 einen WiedereingliederungVereinbarung ausarbeiten, ich hab also noch etwas Zeit bis dahin.
Nun ist es so das mein Vater ein Haus kaufen möchte ab September und ich eine Wohnung darin bekomme. Noch ist unklar wo genau er eins kauft aber es soll stadtnah sein mit günstiger Infrastruktur. Nur der KITA Platz wird flöten gehen
Die wohnung wird natürlich günstiger als meine jetzige. Aktuell ist meine Wohnung auch überteuert und zu klein leider schimmelt es auch. Meine Tochter hat kein eigenes Zimmer.
Ich mache mir Sorgen, dass das Jobcenter einen Umzug ablehnen würde weil ich dadurch meinen KITA Platz verlieren würde.
Kann ich die Wiedereingliederungsvereunbarung verschieben denn Elternzeit hab ich ja noch? Nachhaltig gesehen ist es doch super das ich auf Dauer eine Wohnung habe und Unterstützung von meinem Vater bekomme oder können die mir da einen Strich durch die Rechnung machen?
Ich hoffe sie haben ein paar nützliche Tipps für mich!
Gruß Julia
Hallo, oob sie überhaupt noch einen Anspruch auf Freistellung haben, wenn das Kind in den Kindergarten geht, wird von den unterschiedlichen Bundesländern verschieden gehandhabt. Wenn Sie das Bundesland jedoch nicht wechseln, dürfte es keine Probleme geben. Ansonsten müssen Sie , sobald geklärt ist, wohin Sie ziehen, in dieser Gemeinde Kontakt aufnehmen mit dem Jugendamt bzw. sich einen Kindergartenplatz suchen. und auch mit dem Jobcenter werden Sie in Kontakt treten müssen. Liebe Grüße NB
Felica
Simpelste Lösung, mit dem Amt sprechen. Dann direkt zur Gemeinde und Jugendamt wegen Betreuungsplatz und dann kann man weiter schauen. Meistens sind das einfach nur Menschen mit denen man richtig gut reden kann wenn man die entsprechenden guten Begründungen hat.
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