Mein Sohn wird im März 3 und am 01.04 2021 ziehen wir um (150 km entfernt von uns). Wir sind beide Berufstätig, keine Verwandschaft in Deutachland. Die Frau von Jugendamt sagte mir es ist unmoglich ein Kitaplatz zu bekommen ab April. Muss bis August warten. Auch kein Notfallplätze. Rechtsanapruch gilt erstmal dann wenn das Kind in der Stadt angemeldet wird ( 01.04) dann muss ich aber schon arbeiten . Habe ich Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz ohne dass Kind in der Stadt angemeldet zu sein?
von
Ardamelina
am 13.11.2020, 14:11
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Kitaplatz beim Umzug?
Hallo,
ich würde der Stadt schreiben und einen schriftlichen Antrag stellen. Dazu Kopie Mietvertrag/ Kaufvertrag und Arbeitsvertrag von beiden.
Frist setzen wg Zuweiseung und mit Klage drohen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.11.2020
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Kitaplatz beim Umzug?
Ich empfehle Ihnen die Kitas, die für ihren Sohn in Frage kommen anzurufen und die Situation zu schildern. Vielleicht wird dort zufällig ein Platz zu dem Datum frei und das JA weiß das noch garnicht.
Anspruch auf einen Notplatz, d.h. dass die Gruppe mit ihrem Sohn überbelegt ist (statt 25 dann 26 Kinder) hat ihr Sohn nicht. Würde er 2021 eingeschult stände ihm so ein Platz zu.
Wendet euch an die Stadt/Gemeinde und fragt nach, ob die euch helfen können. Evtl. wird auch gerade eine neue Kita gebaut, was sie nicht wissen, und öffnet im März oder April und ihr Sohn kann dort hingehen.
Zu welchem Datum genau ziehen sie um?
Sie schreiben, dass sie am 1.04. ihre Arbeit dort aufnehmen. Dann vermute ich, dass sie bereits ein pasr Tage vorher umziehen. Dann könnten sie ihren Sohn auch schon eher dort hin ummelden.
Dass er erst Anspruch hat wenn er dort gemeldet ist stimmt. Allerdings hat er auch Anspruch wenn sie nachweisen können, dass er zu dem Datum dort gemeldet sein wird.
Fraglich ist nur, ob eine Kita ihn ohne Eingewöhnung aufnehmen wird. Denn die wird auch bei Ü3 noch gemacht.
von
Ani123
am 13.11.2020, 14:40
Antwort auf:
Habe ich Anspruch auf Kitaplatz beim Umzug?
Wende dich mitsamt Mietvertrag für die neue Wohnung und deinem Arbeitsvertrag an die Stadt/Gemeinde und mach denen klar, dass du damit Anspruch auf einen Platz hast. Und du ansonsten auf Verdienstausfall klagst.
Aber: wird dir einer zugewiesen und der Kiga gefällt dir nicht, ist die Stadt raus aus ihre Verpflichtung. Sie müssen eben keine Wunschplätze anbieten.
Überbelegungen sind mit bis zu 10% der Normalbelegung möglich. IdR arbeiten KiGa´s eh mit Überbelegung da das natürlich auch mehr Geld von der Stadt bedeutet.
von
cube
am 13.11.2020, 19:28