Annecik
Hallo Frau Bader, ich habe zwei Jahre Elternzeit eingereicht. Ich würde gerne schon vorher arbeiten, allerdings bin ich nicht sicher, ob mein AG zustimmt. Wir haben nun die Zusage, dass wir ab 1.9.13 einen Kitaplatz für unseren Sohn haben. Meine Elternzeit geht bis Juli 2014. Sollte ich nicht arbeiten gehen bis dahin, haben wir trotzdem ein Anrecht auf den Kitaplatz - also bekommen wir trotzdem einen Kitagutschein? Wir leben in Berlin. Danke und Beste Grüße
Hallo, das weiß MamiP mehr als ich :-) aus Rheinland-Pfalz. Liebe Grüsse, NB
MamiP
Hallo! Komme auch aus Berlin und habe bei einer ähnlichen Anfrage beim Jugendamt letzte Woche folgende Auskunft erhalten: Sobald dein Sohn 1 Jahr alt ist hast du ab August 2013 einen Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz und erhälst einen Kitagutschein. Wenn du nicht arbeitest für einen Halbtagsplatz. Wenn dein Sohn noch jünger als ein Jahr ist siehts leider schlecht aus. LG
Annecik
Hi, Danke für Deine Antwort. Mein Sohn ist am 10.06.12 geboren und wäre zum Zeitpunkt des Beginns in der Kita (01.09.13) also schon über ein Jahr alt. Also würde es funktionieren. In welchem Bezirk hast Du denn den Gutschein angemeldet? Gibt es da auch Unterschiede? LG
MamiP
Hi! Wir wohnen in Lichtenberg aber das spielt keine Rolle. Das Gesetz gilt ja deutschlandweit ab August! Wir hoffen immernoch überhaupt einen Platz zu kriegen! Also würd ich sagen wenn du einen haben kannst, nimm ihn auf jeden Fall! LG
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