Hallo,
Unser Sohn ist jetzt in der 5. Woche der Eingewöhnung. Auf Grund einer Zwangspause zwecks Krankheit bleibt er bisher von 8:30-11:30, was für uns auch total ok ist, da wir theoretisch Zeit haben.
Nun ist es so, dass die Erzieherin nächste Woche im Urlaub ist. Da unser Sohn sehr an sie gebunden ist (was normal ist, ich bin selbst Erzieherin in einer krippe beim gleichen träger), wurde nun gesagt, wahrscheinlich wäre es besser, wenn er nächste Woche zuhause bliebe, sollte sich daran nichts ändern. Vor 2 Wochen wurde er schon mal 1 Tag zuhause gelassen, da die Erzieherin frei hatte.
Unabhängig davon, dass ich das ungünstig für die Eingewöhnung finde, kann ich den Hintergrund verstehen.
Nun ist es aber so, dass uns für September der komplette Betrag an Essensgeld abgezogen wurde, obwohl er erst seit 11.09. eingewöhnt wird und ja auch erst 2 Wochen später das erste mal aß.
Diesen Monat wird er vermutlich wieder 1 Woche aussetzen (auf Grund einer Fehlplanung der Kita, meiner Meinung nach).
Haben wir ein Recht, diese 1 Woche vom Essens- und Betreuungsgeld abziehen zu lassen?
Vielen Dank und liebe Grüße
von
Nicole1891
am 09.10.2023, 12:46
Antwort auf:
Kitagebühren und Essensgeld
Hallo,
das liegt an der Satzung des Kindergartens. Eigentlich ist es ja etwas, was man nur bezahlen sollte, wenn man es auch nutzt, ich weiß aber aus diesem Forum, dass es in vielen Kindergärten auf jeden Fall zu zahlen ist.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.10.2023
Antwort auf:
Kitagebühren und Essensgeld
Ihr Kind könnte die gebuchte Zeit in der Kita sein. Die Zeit wird nicht voll ausgenutzt, weil die Eingewöhnung lange ist.
Ich finde es toll, dass sie sich die Zeit für eine lange Eingewöhnung nehmen und sogar in Erwägung ziehen ihr Kind eine Woche zu Hause zu betreuen, weil die Bezugserzieherin Urlaub hat.
Von Seiten der Kita darf das Essensgeld voll einbezogen werden.
Ich kann verstehen, dass das ärgerlich für sie ist. Andersherum kalkuliert die Kita mit ihrem Kind.
Zum Thema Fehlplanung: Ich finde es keine Fehlplanung, wenn die Erzieherin fünf Wochen nach Start der Eingewöhnung eine Woche Urlaub nimmt. Ich gehe davon aus, dass nach dem Berliner Modell eingewöhnt wird, was in ihrem Fall abgewandelt wurde. Bei dem Modell wird davon ausgegangen, dass eine Eingewöhnung in der Regel zwei Wochen dauert. Hätte die Erzieherin in der dritten Woche Urlaub gehabt hätte ich es unpassend gefunden, wobei es auch da Gründe geben kann welche das unumgänglich machen. Wenn eine Erzieherin immer erst Urlaub nehmen kann wenn das Kind eingewöhnt ist, ist für die Erzieherin keine Planung möglich. Denn wer weiß schon wie lange die Eingewöhnung eines Kindes dauert. Von 4 Tagen bis 10 Wochen habe ich schon alles als Erzieherin erlebt.
von
Ani123
am 09.10.2023, 15:57
Antwort auf:
Kitagebühren und Essensgeld
Hallo,
Erstmal danke für die Antwort.
Ich weiß, dass er theoretisch gehen könnte. Ich finde es aber weder fair meinem Sohn, noch den anderen Erziehern und Kindern gegenüber, ihn zu bringen, wenn er so fokussiert auf eine bezugsperson ist und diese nicht anwesend ist.
Uns wurde vorher gesagt, wir sollen mit 4-6 Wochen planen. Und ich sage auch nicht, dass ich etwas gegen den Urlaub habe, der ist verdient. Ich finde es nur ungünstig, weshalb diese Kollegin die Eingewöhnung macht, wenn vorher schon feststeht, dass sie mehrfach auf Grund von Urlaub fehlen wird.
Aber gut, darum geht es auch nicht. Und ja, es macht Sinn. In dem Moment ist es unsere Entscheidung, auch wenn wir durch den Urlaub der Erzieherin quasi dazu gezwungen werden, weil es für unseren Sohn in dem Moment das beste ist.
von
Nicole1891
am 09.10.2023, 19:49