Papillon11
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Mitglieder, da Sie / Ihr mir in anderen Fragen schon sehr geholfen haben / habt, stelle ich zwei neue Sachverhalte möglichst kurz und unemotional dar, in der Hoffnung, dass ich auch hierbei Hilfe und Denkanstöße bekomme. Vielen Dank! 1. KV (kein Paar, gemeinsames SR, bisher nie wirklichen Umgang mit unserem Sohn, seit Frühsommer 2019 gar keinen Umgang auf seinen Wunsch) zahlt seit Kita-Beginn in 2017 die Verpflegungskosten für das Mittagessen (23 EUR mtl. per SEPA Mandat) und auch die Kosten für Frühstück und Vesper (ca. 95 EUR für das Kitajahr) via Überweisung an die Elternvertreterin. Für 2020 sind (ohne meines Wissens bis kürzlich) keinerlei Zahlungen mehr geleistet worden. Es sind Mahngebühren aufgelaufen usw. usf. Sein Konto war dreimal nicht gedeckt, daher hat der Kita-Träger das SEPA Mandat beendet. Ich wurde letztlich angeschrieben und darüber informiert (was mir mehr, als unangenehm war), da unser Kind bei mir lebt. Den Kita-Vertrag haben wir damals beide unterschrieben Meine Fragen hierzu: Gibt es in Bezug auf diese Thematik ein "Gewohnsheitsrecht"? Muss ich allein dafür aufkommen? Auch für die entstanden Mahngebühren, die aufgrund seines nicht gedeckten Geschäftskontos entstanden sind und wovon ich nichts wusste? 2. Vor knapp 1 1/2 Monaten erhielt ich abends gegen 21 Uhr Besuch von zwei Polizeibeamten. In der Wohnung erklärten sie mir sinngemäß, dass dies eine "Gefährderansprache" ist und vom KV eine Strafanzeige wegen Stalkings / Nachstellung gegen mich gestellt wurde. Tatvorwurf: Anrufe, Beleidigungen etc. Natürlich völlig haltlos, zumal ich auch den Beamten vor Ort mittels meines Handy zig hunderte Anrufe von ihm nachweisen konnte. Ein Gespräch vom KV, das sehr lange dauerte, ging sogar kurz vor diesem Besuch bei mir ein. Zwischenzeitliche Telefonate, die von ihm ausgingen, sagte er mir immer wieder, dass er diese Anzeige wieder zurückziehen wird. Auch schriftlich habe ich seine Aussage dazu. (Ich weiß, dass dies nicht vollends funktioniert, sobald Interesse der Staatsanwaltschaft an diesem Sachverhalt besteht.) Vergangenem Freitag habe ich für heute eine "Vorladung als Beschuldigter" auf dem PK im Briefkasten gehabt. Dieser bin ich unentschuldigt ferngeblieben. Der KV ist mit dem Kindesunterhalt im Rückstand (JA ist informiert, es gibt eine vollstreckbare Beurkundung). Er schuldet auch mir noch privat eine Summe über mehrere tausend EUR. Zu dieser habe ich nun ein Mahnverfahren über das zuständige Mahngericht eingeleitet. (Ohne Anwalt.) Meinen Teil der Anrufe kann ich definitiv mit seinen Rückständen argumentieren; denn exakt das waren meine Gründe für Kontaktversuche. Meine Fragen hierzu: Wie soll ich mich weiter verhalten? Einen Strafverteidiger hinzuzuziehen? Das wird mich einiges an Geld kosten, da ich nicht denke, dass das meine RSV übernehmen wird. Ich bin Ihnen und Euch überaus dankbar für hilfreiche Tipps. Liebe Grüße von mir.
Hallo, 1. Sie haben beide unterschrieben und sind somit für den KiGa Gesamtschuldner. Dieser / der Träger kann sich das Geld bei beiden Schuldnern holen. Evtl. haben Sie im Innenverhältnis einen Ausgleichsanspruch, das kommt darauf an, wer diese Kosten intern tragen soll. 2. Die Polizei war da und Sie konnten beweisen, dass Sie ihn nicht stalken. Hier scheint noch Klärungsbedarf zu bestehen. Sie müssen nicht hingehen, wenn Sie sich keinen Anwalt nehmen wollen, sollten Sie das aber tun. Mit beweisen. Nach der vollständigen Sachverhaltsklärung geht das ganze an die Staatsanwaltschaft und die entscheiden, ob das Verfahren eingestellt wird. Wenn nicht, bekommen Sie einen Strafbefehl oder eine Anklageschrift und können immer noch entscheiden, was Sie tun. Liebe Grüße NB
Berlin!
1. Schuldner für die Essenskarten seid ihr beide als sog. Gesamtschuldner. Die Kita kann von jedem von Euch die gesamte Summe verlangen. Du kannst Ausgleich vom KV verlangen, mußt aber im Verhältnis zur Kita zahlen. Ob die Mahnkosten gerechtfertigt sind oder nicht, hängt von der Höhe ab und davon, ob Mahnkosten etwa vertraglich vereinbart waren. 2. Es war genau richtig, NICHT zur Polizei zu gehen. Es besteht keinerlei Verpflichtung, zu einer Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei zu erscheinen. Eine Absage wäre nett gewesen, ist aber auch nicht zwingend nötig. Als Beschuldigter redet man nicht mit der Polizei, ohne den Akteninhalt der Ermittlungsakte zu kennen. Akteneinsicht kann allerdings nur ein Anwalt nehmen. Du kannst erstmal alles so laufen lassen, ohne Anwalt. Allerdings läufst Du Gefahr, dass die Sache nicht eingestellt wird. Deswegen: ja, geh zum Anwalt. Frage einfach nach den Kosten....
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