Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Wie das mit dem Essensgeld im Kiga wenn diese wegen Krankheit geschlossen ist?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Wie das mit dem Essensgeld im Kiga wenn diese wegen Krankheit geschlossen ist?

jen1977

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Hallo Frau Bader! Wir hatten heute in unserer Eltervollversammlung im Kindergarten ein Thema, bei dem ich/wir gerne mal eine fachmännische Antwort hätten. Vor 2 Wochen war unser Kindergarten (Städtisch) für ganze 2 Wochen geschlossen, da die Erzieherinnen sich einen Magen-Darm-Infekt eingefangen hatten und nicht arbeiten konnten. Da es außer 3, alle weiteren erwischt hatte konnte keine Betreuung stattfinden. Im Kindergarten sind 93 Kinder und von daher wäre das für die 3 nicht macbar gewesen. Es gab zwar eine Notgruppe mit den noch verbliebennen 3 Erzieherinnen, wo dann 30 Kinder notmäßig betreut wurden wo es einfach nicht möglich war das die Eltern frei bekamen. Soweit so gut. Nun wurde die Frage aufgeworfen da wir ja nicht nur Kindergartengeld, sondern auch Essensgeld monatlich entrichten, aber ja zu dem bezahlten Geld 2 Wochen ja nochmal zu Hause das Essen bereitstellen mußten da ja keine Betreuung gegeben war, wie es rechtlich da eigetlich aussieht? Wenn man sein Kind selbst nicht schickt, oder auch wenn Urlaub im Kindergarten ist zahlt man ja trotzdem, aber das ist ja auch vom Vertrag her so geregelt und das Geld auch mit den Urlaubszeiten quasi verrechnet. Nun liegt ja der Fall anders, denn sie konnten ja keine Betreuung (+dem Essen) leisten. Vor allem bei den Eltern mit 2 und 3 Kindern im Kindergarten macht das schon ganz schön etwas aus, wenn man dann trotz der Zahlungen nochmal zu Haus kochen muß. Die Leiterin sagt sie versteht das un ist da ganz auf der Elternseite aber bisher hat sich bei ihr keiner dazu geäußert, obwohl sie selbst wohl an höherer Stelle nachgefragt hat. Sie weiß auch nur das es nur eine Vertretung geben würde für fehlende Mitarbeiter wenn diese länger als 6 Wochen krank sind (also dann Krankengeld beziehen). Google half uns bisher leider auch nicht weiter ednn da ist immer nur der fall beschrieben was ist wenn man als Eltern die Kinder von sich aus zu Hause läßt und nicht was ist wenn die Kita die Betreuung nicht erbringen kann. Die Eltern waren sich heute einig das wir gerne einen Vorsitzenden einladen würden um mit ihm das durchzuprechen, aber da wir wissen das der uns wahrscheinlich in Grund und Boden diskutieren wird (da wir ja nicht wirklich Ahnung davon haben), bräuchten wir für uns mehr Hintergrundwissen und daher wende ich mich heute an sie und hoffe sie können uns weiterhelfen. Vielen Dank im Vorraus für ihre Zeit, vor allem da unsere Frage sehr komplex ist. MfG J.Rochow


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, schauen Sie mal, was im Vertrag steht. Aber grds. ist Essensgeld ja Leistungsgebunden. Ohne Leistung kein Geld.Es werden ja auch die Kosten für die Lebensmittelo eingespart - zumindest dies muss berücksichtigt werden. Bei uns im KiGa wird da genau abgerechnet. Liebe Grüsse, NB


Sternenschnuppe

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Steht irgendwas im Vertrag wegen "höherer Gewalt" oder so ? Wenn nicht, ich würde da all Wege gehen. Mit nur einem Kind ok, vielleicht verschmerzbar. Wir zahlen 900€ für die Betreuung und ich würde mich weigern das zu bezahlen und zuzüglich noch Babysitter oder oder. Notfalls Bürgermeister,Medien. Wer ist der Träger ? Bei uns die Stadt und es gibt jeden Monat einen Gebührenbescheid, gegen den man Widerspruch einreichen kann. Viel Erfolg


Lina_100

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Ob die Medien da so eine gute Idee sind? Ist Ihnen klar, wieviel ein Platz tatsächlich kostet und wieviel die Aklgemeinheit von den Betreuungskosten ohnehin schon zahlt? Der KiGa ist auch an Vertraege gebunden und wird zumindest einen Teil weiterbezahlen muessen. Trägt er das allein, wird das wieder auf die Allgemeinheit abgewälzt. Es ist in der gegenwaertigen Situation (Erziehermangel) auch nicht wahrscheinlich hier dem KiGa ein Verschulden anlasten zu können.


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