Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kitaessen und Nachmittagsbetreuung voneinander abhängig?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kitaessen und Nachmittagsbetreuung voneinander abhängig?

Emilia Garu

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Sehr geehrte Frau Bader, in unserer Kita besteht nur die Möglichkeit, eine 35Stunden-Betreuung von 7-14Uhr zu buchen. Die Kinder können dann um 12Uhr,12:30Uhr oder um 14Uhr abgeholt werden. Das ist auch so im Vertrag festgelegt. Nun verhält es sich so, dass 1. die Kinder (es werden auch Kinder von 2-3Jahren schon angenommen) keine Schlafmöglichkeit haben und 2. eine Anmeldung zum Mittagessen 14 Tage im Voraus erfolgen muss (vom Caterer aus) und die Kitaleitung dies dann mit der Möglichkeit, das Kind bis 14 Uhr da zu lassen, verknüpft, 3. man als Eltern keinerlei Einfluss auf die Art des Mittagessens hat (das suchen Kinder aus) und man 4. dem Kind nichts zum Mittagessen mitgeben darf. In der Zusammenfassung ergibt sich daraus, dass ich nur 14 Tage im Voraus entscheiden kann, mein Kind bis 14 Uhr betreuen zu lassen, was dazu führt, dass es dort essen muss, was andere aussuchen. Da unser Sohn vegetarisch ernährt wird, lege ich natürlich Wert darauf, dass er das vegetarische Essen, das der Caterer anbietet, bekommt, dies wurde aber von der Leitung abgelehnt, da alle Kinder das Gleiche essen sollen. Andere Eltern lassen ihre Kinder nicht da, da sie dort keinen Schlaf erhalten können oder weil sie es nicht 2 Wochen vorher entscheiden wollten/können. Nun lautet meine Frage, ob diese Verknüpfung von Regelungen bezüglich des Essens alle so rechtlich möglich sind (vertraglich ist das nicht geregelt, für die Kita ist das natürlich praktisch, denn es führt dazu, dass von 19 Kindern nur 3 nach12:30 Uhr noch da sind. Besonders interessiert mich, ob man ablehnen kann, dass Kinder da bleiben, die kein Essen gebucht haben und ob man das vegetarische Essen verweigern darf. Vielen Dank für eine Antwort!


Mitglied inaktiv

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Hallo, das dürfte rechtlich in Ordnung sein und fällt in die Dispositionsfreiheit des Kindergartens. Es ist die Regel, dass die Eltern das Essen nicht mitbestimmen dürfen und der Kindergarten das Vorgibt. Zu beachten sind nur ZWINGENDE Essensvorgaben - also Allergien und religiöse Gründe (diese sind verfassungsrechtliche geschützt und daher zu beachten). Vegetarisches Essen ist "Privatvergnügen" und muss vom Kindergarten nicht beachtet werden. Dann kann man halt sein Kind nicht zum Essen da lassen. Essen mitgeben wird von vielen Kindergärten aus hygienischen Gründen abgelehnt, da die Gefahr besteht, dass das Essen entweder aufgrund zu warmer Temperaturen in der Tasche nicht ordnungsgemäß gelagert ist und / oder die Kinder anfangen zu trotzen, wenn plötzlich ein Kind etwas anderes zu essen bekommt. Außerdem kann dem Kindergarten nicht zugemutet werden, für jedes Kind individuell ein Essen aufzuwärmen. Bekommt ein Kind aufgrund von "umgekippten" mitgebrachten Essen eine Lebensmittelvergiftung ist der Kindergarten in der Haftung. 14 Tage vorher zum Essen anmelden ist noch sehr großzügig. Hier in der Gegend muss man sich zu Beginn des Kindergartenjahres für das ganz Jahr festlegen. Bis 14 Uhr dalassen ist auch in Ordnung, da so verhindert wird, dass die Kinder durch abholende Eltern beim Essen gestört werden. Also - rechtlich wohl alles in Ordnung und nicht zu beanstanden.


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