SorayaRania
Hallo Frau Bader, Wir werden in wenigen Wochen umziehen. Meine Kinder gehen zusammen in die Kita. Kann ich meine Kinder weiterhin dorthin gegen lassen oder habe ich aufgrund des Ortswechsels keinen Anspruch mehr auf die Plätze. Kann ich meine Kinder notfalls bei meinen Eltern ( oma& opa) melden lassen damit sie weiterhin ihre bisherige Kita besuchen dürfen ? Diese betreuen auch oft meine Kinder nach de Kita. Herzlichen Dank.
Hallo, sie haben immer nur ein Anspruch in der Gemeinde, in der sie leben. Möglicherweise besteht die Option, dass ihre neue Gemeinde die Kosten für den Kindergarten in der alten Gemeinde übernimmt. Das geht aber nur, wenn beide Gemeinden zustimmen. Sie können die Kinder jedoch nicht bei den Großeltern anmelden, das würde den Straftatbestand des Betruges erfüllen. Liebe Grüße NB
Bianca197
Hallo SorayaRania, ein Abspruch auf Betreuung (U3) bzw. Kitaplatz (Ü3) besteht nur gegenüber der Wohnortgemeinde. Zieht ihr von einem Stadtteil in einen Anderen, könntet ihr evtl. Glück haben die Plätze behalten zu dürfen. Dies hängt von der Stadtverwaltung ab. Zieht ihr von einer Gemeinde in eine Andere, habt ihr im Grundsatz erstmal keinen Anspruch mehr gegenüber der alten Wohnortgemeinde sondern nur gegenüber der neuen Wohnortgemeinde. Eine Übergangszeit wird i.d.R. gewährt. Oftmals bis zum Ende des Kitajahres, wenn man mitten im Kitajahr umzieht. Das hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. (Bei uns herrscht absoluter Platzmangel, so dass viele Eltern bereit sind mitten im Jahr einen Platz anzutreten. Vor allem, da der Kindergarten ab 01.08.18' für 8 Std./Tag für 5 Tage/Woche kostenfrei sein wird.) Es besteht aber die Möglichkeit, dass die beiden Gemeinden sich untereinander einigen und die Neue der Alten die Kosten erstattet. Dies ist abhängig davon ob die Neue ausreichend freie Plätze hat und die Alte die Plätze nicht für Ortsansässige benötigt. Ein Anspruch besteht nur dort, wo der Erstwohnsitz ist. Ein Kind kann seinen Wohnsitz nur dort gründen, wo die Erziehungsberechtigten ihren Erstwohnsitz haben. Ausnahme bilden die Kinder, die sich in Obhut des Staates befinden. Also kannst du deine Kinder nach Meldegesetz nicht einfach bei deinen Eltern anmelden mit Erstwohnsitz. Du oder dein Mann müsstet dann dort auch deinen/seinen Erstwohnsitz haben. Somit könnte nur einer von euch Erwachsenen sich am neuen Wohnort mit Erstwohnsitz anmelden. Was entsprechende Folgen bzgl. Steuer etc. haben kann. (Hinweis: schau mal ins Meldegesetz. Verstöße gegen das Meldegesetz können mit bis zu 50.000,-€ bestraft werden.) Mein Tipp: rede mit deiner jetzigen Kita, wie sie Umzüge handhaben und suche dann früh den Kontakt zur neuen Wohnortgemeinde. Liebe Grüße Bianca
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