Daniel26
Sehr geehrte Frau Bader meine Freundin ist aus Neumünster in der Nähe von Hamburg nach der Trennung ihres ex Mannes zu mir nach Nordrhein-Westfalen gezogen nach Castrop-Rauxel. Und zwar wurde vorher besprochen das sie ihre kleine Tochter nachholen darf, nun sagt allerdings der kindsvater sie darf das kind nur mitnehmen wenn sie einen kitaplatz hat, dass Jugendamt sagt aber solange sie hier nicht gemeldet ist ist dies nicht möglich.. Welche Optionen stehen uns bzw ihr zur Verfügung
Hallo, was bedeutet nachholen? Wo ist das Kind jetzt? Bei wem hat es den Lebensmittelpunkt? Das kann man so nicht beantworten. Liebe Grüße NB
la-floe
Moin, gar keine. Wenn der Vater dem Umzug des Kindes nicht zustimmt zieht das Kind nicht u. Es sei denn, ein Gericht ordnet dies an. Je länger das Kind nun beim Vater lebt desto unwahrscheinlicher wird das. Deine Freundin hätte nie ohne Kind ausziehen dürfen, jetzt hat der Vater gute Chancen, dass das Kind dauerhaft bei ihm bleibt. floe
mamavonbaby
Den Zusammenhang mit dem Kitaplatz verstehe ich nicht. Aber egal. Wenn deine Freundin zu dir gezogen ist, dann kann sie sich auch anmelden. Ich glaube aber das Kind muss auch angemeldet werden, damit es einen Kitaplatz bekommt. Heist eigentlich muss das Kind zuerst umziehen ( und umgemeldet werden) und dann bekommt es einen Kitaplatz. In bestimmten Fällen geht das auch ohne Ummeldung. Zb wenn glaubhaft versichert werden kann, das demnächst ein Umzug bevorsteht zb weil ihr Baugrund habt und eine Baugenehmigung vorliegt. Ansonsten darf der Vater den Umgang nicht einfach verweigern. Und wenn das Kind bei der Mutter leben soll, dann soll sie es holen.
mellomania
so einfach geht das nicht. sie kann nicht einfach umziehen und das kind nachholen. da muss der vater einverstanden sein. der vater wird gesgt haben, dass sie das kind nur bekommt, wenn es bei der mutter einen kitaplatz hat. was aber nicht geht, da das kind ja nicht in der gemeinde gemeldet ist. und einfach anmelden geht ohne vater nicht. außer der kindergarten wird informiert und ist damit einverstanden, dass das kind NACH platzzusage umzieht. das muss die mutter aber individuell absprechen.
Felica
Verdammt schlauer Schachzug des Vaters und miese Chancen für deine Freundin. Stimmt der Vater nicht zu, kann sie eigentlich nur klagen. Ob sue dann gewinnt steht in den sternen. Wäre schlauer gewesen das erst zu regeln, dann zu dir zu ziehen.
mamavonbaby
Das er zustimmen muss weis ich doch. Deswegen ist das ja "sehr schlau"...besser hinterhältig vom Vater die Bedingung daran zu knüpfen, wohlwissend das sie diese Bedingung nicht erfüllen kann. Aber im Prinzip kann man dem Vater aber auch erstmal unterstellen damit einverstanden zu sein. möglich das er das so nicht wusste. Das Kind kann sie aber trotzdem zu sich holen, ohne es umzumelden. Wenn sie will das das Kind beim Vater bleibt, dann ist das auch OK.
la-floe
naja, Mütter machen das seit Jahrzehnten ähnlich, insofern nehmen sich die Geschlechter beim " Kampf ums Kind" nicht viel. Der Vater ist genauso Elternteil wir deine Freundin, heutzutage gehören Kinder eben nicht mehr ausschließlich zur Mutter. Nein, die Mutter kann NICHT einfach das Kind zu sich holen. Das Kind ist am Wohnort des Vaters gemeldet, um diesen Zustand zu verändern benötigt die Mutter das Einverständnis des Vaters oder einen entsprechenden Gerichtsbeschluss. Als ich die Kinder am neuen Wohnort angemeldet habe wurde entweder eine Negativbescheinigung (all. SS) oder das Einverständnis des Vaters verlangt. Der Vater hat nun die allerbesten Karten, das Kind bei sich zu behalten. floe
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