Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

KiTa-Platz Ausnahmeregelung

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: KiTa-Platz Ausnahmeregelung

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Hallo, ich habe hier einige Streitereien mit dem Amt. Unser Großer wird im Dezember 3 Jahre alt und hat eine Entwicklungsverzögerung im sozialen und sprachlichen Bereich. Wir könnten ihn jetzt ab Mai in die KiTa geben, dass uns vom Kinderarzt sehr nahe gelegt wurde, weil die Ärztin denkt, dass dann die Probleme evtl. weniger werden. Grundsätzlich hätte er ja erst ab August einen Anspruch auf den Platz in der KiTa, aber es gibt doch Ausnahmen oder?? Die Bearbeiterin in der KiTa-Stelle sagt ständig es würde keine Ausnahmen geben, weil ich für das zweite Kind noch im Erziehungsurlaub bin. Genügt denn die Bescheinigung vom Arzt nicht, dass er bereits Anspruch auf den Platz hätte?? Brauchen wir eine Bescheinigung von einem Pädagogen oder sonst jemanden?? Wir fühlen uns hier von den Ämtern im Stich gelassen und die Rechtsfragen dazu will vor Ort keiner beantworten. Können Sie uns weiterhelfen ob wir rechtlich gesehen zumindest noch mal nachhacken sollten?? Diana Hörmann


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich denke, er hat keinen Anspruch. Viellecht aber auf Zuzahlungen, wenn er in einer Spielgruppe o.ä. angemeldet ist u dies etwas kostet. Gruß, NB


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