Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita gebührt bei erziehererkrankung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita gebührt bei erziehererkrankung

maimama25

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Guten Morgen, In unserem Kindergarten sind fast alle Erzieher krank, die Eltern die nicht berufsfähig sind wurden gebeten ihre Kinder zu Hause zu lassen, der Träger ist die Stadt, Mit der Begründung das sie kurzfristig für kein Ersatz sorgen können, wie sieht es rechtlich aus? Höhere Gewalt ist das ja nicht?! Ich möchte mein Geld für die Tage die mein Kind nicht geht zurück erstattet haben! Hab ich Anspruch?! Lg maimama


peekaboo

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so zum Nachdenken. Ich würde je nachdem um wie viel Geld es sich handelt nichts zurückfordern. Es sind alles nur Menschen und wenn Du eh daheim bist, dann ist das Kind halt bei Dir daheim. Kam bei uns auch ab und an vor. Ist halt so. LG Peeka


Sternenschnuppe

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Da es nicht geplant war und unvorhergesehen, ist das schon höhere Gewalt. Bei uns gab es mal einen Wasserschaden, die Kinder der Berufstätigen wurden bildeten in der Turnhalle eines anderen Kindergartens die Notgruppe, der Rest musste Zubause bleiben zwei Wochen. Die Stadt erstattete von sich aus anteilig die Kosten. Frag beim Träger nach, dann weißt Du mehr.


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