terrorgirl007
Guten Tag, Wir starten bald mit der Kindergarten eingewöhnung. Wir haben wie vorgeschrieben die MMR Impfung und hierüber ein Attest vom Arzt. Weitere Impfungen haben wir alternativ mit unserem Arzt besprochen und geimpft.Der Arzt bat uns den Impfpass nicht vorzulegen, da das gegen den Datenschutz verstößt. Die Kita Leitung will ihn unbedingt sehen und evtl fehlende Impfungen ans Gesundheitsamt melden. Darf die Kita Leitung das wirklich? Liebe Grüße
Hallo, quatsch. Viele Menschen zeigen doch im Moment auch den Impfpass als Nachweis für die Covid19 Impfung (meine SchwieMu zB hat gar kein Smartphone). Sogar das Bundesgesundheitsministerium schreibt, man kann den Impfauswies zeigen (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/impfpflicht.html). Können Sie zeigen, wem Sie wollen - oder hat er etwas zu verbergen? Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung schreibt: Außer dem Nachweis einer Immunität gegen Masern ist zum Kita-Eintritt eine zeitnahe ärztliche Impfberatung zum Schutz ihres Kindes ist für alle „Kita-Eltern“ verpflichtend (gemäß § 34 Abs. 10a IfSG) und muss der Kita vorgelegt werden. Diese ärztliche Beratung zum empfohlenen Impfprogramm kann z. B. über die Teilnahme an den Früherkennungsuntersuchungen erfolgen: Hier sind die Impfberatungen ab der U3 fester Bestandteil des Elterngespräches. Im Kinderuntersuchungsheft, auch „Gelbes Heft“ genannt, werden die Ergebnisse aller Früherkennungsuntersuchungen festgehalten. Eine Einsichtnahme in das Kinderuntersuchungsheft kann von der Kita nicht verlangt werden. Das Gelbe Heft hat aber in der Umschlagseite eine Teilnahmekarte, die man herausklappen oder abtrennen kann. Die dortige Bestätigung über die erfolgte Teilnahme an den einzelnen Früherkennungsuntersuchungen kann als Nachweis dienen, um die geforderte Beratung zu empfohlenen Impfungen vor Aufnahme des Kindes in die Kita nachzuweisen. Kitas müssen ihrerseits personenbezogene Daten an das Gesundheitsamt melden, wenn Eltern oder Sorgeberechtigte – auch auf Nachfrage – keine zeitnahe verpflichtende ärztliche Impfberatung wahrgenommen haben oder diese verweigern. Bitte beachten: In manchen Bundesländern gibt es darüber hinausgehende Regelungen zum Nachweis einer zeitnahen Impfberatung der Eltern bzw. zum Impfschutz des Kindes. Liebe Grüße NB
Pamo
Es sind eure Daten. Ihr entscheidet, wievielte Informationen ihr weitergeben möchtet - das ist der Datenschutz. Die Meinung des Arztes hierzu spielt keine Rolle.
Tigerblume
Was stimmt mit Eurem Arzt nicht? Und was sollte die Kita Leitung melden wollen? Beide irgendwie merkwürdig.
Nina677
Hallo, wir mussten zu Kita-Beginn auch den Impfpass vorlegen (ich glaube, sogar auch das U-Heft, da bin ich mir jetzt aber nicht mehr sicher), aber welche Daten stehen denn im Impfpass, die der Kindergarten nicht sowieso schon hat? Lies mal in eurem Bildungs-und Betreuungsvertrag nach. Bei uns (Bayern) steht, dass die Eltern gem. §34 Abs. 10 a IfSG einen vollständigen Nachweis darüber zu erbringen haben, dass das Kind zeitnah vor Aufnahme gem. STIKO geimpft sein muss. Wenn bei Euch nur die MMR Impfung verlangt wird, dürfte meiner Meinung nach die Kita-Leitung auch keine fehlende Impfung ans Gesundheitsamt melden. Und zum Thema Datenschutz: Auch das unterschreibt ihr mit dem Betreuungsvertrag, dass der Träger personenbezogene Daten über das Kind erheben darf, damit aber diskret und vertraulich umgeht. Die Aussage des Kinderarztes finde ich ehrlich gesagt etwas befremdlich. Viele Grüße
Nina677
Hallo, wir mussten zu Kita-Beginn auch den Impfpass vorlegen (ich glaube, sogar auch das U-Heft, da bin ich mir jetzt aber nicht mehr sicher), aber welche Daten stehen denn im Impfpass, die der Kindergarten nicht sowieso schon hat? Lies mal in eurem Bildungs-und Betreuungsvertrag nach. Bei uns (Bayern) steht, dass die Eltern gem. §34 Abs. 10 a IfSG einen vollständigen Nachweis darüber zu erbringen haben, dass das Kind zeitnah vor Aufnahme gem. STIKO geimpft sein muss. Wenn bei Euch nur die MMR Impfung verlangt wird, dürfte meiner Meinung nach die Kita-Leitung auch keine fehlende Impfung ans Gesundheitsamt melden. Und zum Thema Datenschutz: Auch das unterschreibt ihr mit dem Betreuungsvertrag, dass der Träger personenbezogene Daten über das Kind erheben darf, damit aber diskret und vertraulich umgeht. Die Aussage des Kinderarztes finde ich ehrlich gesagt etwas befremdlich. Viele Grüße
mamavonbaby
Ich verstehe dieses Getue um den Impfpass in diesem Fall echt nicht. Was um Himmels willen befürchtest du was die Kitaleitung mit dem Impfpass macht. du gehst hin, zeigst die erste Seite und die entsprechende Seite wo der Stepel drin ist, fertig. Keine Kopie kein nix, sie macht sich eine Notiz und dein Kind darf in die Kita.
ImvPP
Für mich klingt es so, als hätte der Arzt Angst vor Konsequenzen bzgl dessen, was er da so impft bzw. nicht impft und möchte nicht, dass sich jemand den Impfpass anschaut. Im Interesse der Gesundheit deines Kindes würde ich aber genau das machen lassen - eine Zweitmeinung bzgl. der Impfungen einholen bei einem anderen Kinderarzt.
Feuerschweifin
"Der Arzt bat uns den Impfpass nicht vorzulegen, da das gegen den Datenschutz verstößt." WTF?! Du kannst den Impfpass deines Kindes jedem zeigen, das verstößt doch nicht gegen irgendein Recht des Arztes! Dieser Arzt ist suspekt, du solltest wirklich eine Zweitmeinung zu den Impfungen bei einem anderen Kinderarzt holen, das klingt wirklich so als wolle euer Arzt da was vertuschen.
Mamamaike
Hallo, ja, darf sie in Bezug auf Masern und andere Impfungen. https://www.kindergesundheit-info.de/fuer-fachkraefte/kita/u-untersuchungen/impfen-ein-kita-thema/ Viele Grüße
luvi
Hallo, In Deutschland gibt es keine Impfpflicht, die einzige Ausnahme ist seit kurzem die Masern-Impfung. Hier reicht es, wenn ihr dem Kindergarten einen Nachweis vorlegt, dass die Masern-Impfung erfolgt ist. Allerdings überprüfen hier die Gesundheitsämter über Kindergärten und Schulen, wie viel Kinder gegen welche Krankheiten geimpft sind, und empfehlen, nach Stiko zu Impfen. Viele Kindergärten verlangen den Impfausweis zu sehen. Ich sehe das zwar kritisch, denn ich denke, den Kindergarten geht das nichts an (Datenschutz), aber sehe trotzdem das Problem des Arztes nicht. Vielleicht habt ihr den Arzt falsch verstanden und er meinte, dass ihr den Impfpass nicht vorzeigen müsst, wenn ihr das aus Datenschutzvründen nicht möchtet. Dann soll die Kita das ans Gesundheitsamt melden. Die einzige Impfung, die vorgeschrieben ist, ist die Masern-Impfung, und die habt ihr ja. LG luvi
cube
Der Impfpass muss deswegen vorgezeigt werden, weil Kopien der Front-Seite (Name) und Innenteil mit evt. nur der betreffenden Impfung sonst auch zusammengeschustert werden können. Meiner Meinung nach greift hier der Datenschutz nicht, da die Impfung eine Pflicht ist und dementsprechend der Datenschutz bzgl. dieser Impfung damit ausgehebelt. Die Kita-Leitung (und übrigens auch die Schulen später mal) schauen sich den 1 x an, machen idR eine Kopie und zeichnen diese ab. Hier könnte man sagen, man möchte keine Kopie aller Impfdaten irgendwo hinterlegt haben und man möge lediglich vermerken, dass der Pass bzw. Impfung gesehen wurde. @all: das der Arzt auf den Datenschutz hinweist, ist ok. Es gibt nämlich durchaus Ärzte, die der weiteren Auflösung des Datenschutzes bzgl. medizinischer Informationen entgegentreten wollen. Ich denke auch, dass der Arzt nicht explizit darum gebeten hat, sondern eher auf den Datenschutz hingewiesen hat und seine Meinung bzgl. dieser Offenlegung kundgetan hat. Nach dem Motto "wenn sie ihre Daten nicht irgendwo ....würde ich sie bitten, entsprechend ... nicht vorzulegen..." oder so ähnlich. Das er Angst vor irgendetwas hat ist eher Unsinn, da die übrigen Impfungen eben keine Pflicht sind und er bei Nicht-Impfung von xy also auch keine negativen Folgen zu befürchten hat. Aber nicht alles Impfen zu wollen oder kritischer zu hinterfragen ist ja momentan ein rotes Tuch für viele - da kann nur etwas dubioses dahinter stecken ;-)
Feuerschweifin
Man kann ja nur auf das antworten, was die AP schreibt, und da klingt es eben anders als deine Aussage. Frau Bader versteht es auch so und fragt, ob er was zu verbergen hat. Wenn dem nicht so ist, dann ist es ja gut, dann ist eine Zweitmeinung von einem anderen Kinderarzt trotzdem hilfreich. Und falls er doch was zu verbergen hat, dann ist im Sinne des Kindes eine Zweitmeinung dringend nötig. So oder so, alles spricht für eine Zweitmeinung.
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