Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kita-Beitrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kita-Beitrag

Mitglied inaktiv

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Hallo, bei uns in Berlin errechnet sich die Selbstkostenbeteiligung an den Kita-Kosten auf der Grundlage des "positiven Jahreseinkommens" (steht so in den Richtlinien). Was zählt denn dazu? Neben Arbeitslohn z.B. auch Arbeitslosengeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld, Kindergeld? Danke für eine Info - LG Nina


Mitglied inaktiv

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Also hier in Thüringen ist es genauso - zumindest in Weimar. Und Weimar ist in Thüringen mit führend was Kita-Kosten betrifft. Wir müssen alles angeben, was an Geld im Monat reinkommt. Auch Kindergeld, Kindesunterhalt, wer bekommt den Ehegattenunterhalt, etc. Das finde ich ja so unfair: der Große geht in die Schule: alles angeben. Da geht es bei der Hortgebührenberechnung auch nach Einkommen. Der Kleine geht in Kita/Tagesmutter: noch mal alles angeben! LG Silke


Mitglied inaktiv

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Hallo, ich noch mal. Habe heute erfahren, daß Erziehungsgeld doch nicht mit reingerechnet wird!!! LG Silke


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