Linnnda
Hallo Frau Bader, Ich erwarte unser zweites Kind. Es kommt Ende September. Zum 01.02 habe ich wieder zu arbeiten begonnen. Mein erstes Kind (10.11.2010 geboren) geht in die Kita (6 Stunden am Tag). Wir wohnen in HH,der Kita-Gutschein gilt bis zum 31.12.2012. Meine Fragen: Verfällt unser Anspruch auf den Platz? Wenn ja,ab wann? Darf der Große dann nicht mehr hin oder müssten wir den Platz dann ungefördert bezahlen? Die Eingewöhnung fiel und fällt ihm schwer. Ich würde ihn ungern raus nehmen und dann ein Jahr später wieder hinschicken. Auch stelle ich mir die Anfangszeit mit Säugling u Kleinkind sehr schwer vor. Da wäre es ja doch schön, wenn ich wenigstens morgens ein wenig Zeit für das kleine Baby habe. Auch wenn es nur 4 Stunden wären. Vielen Dank! Linda
Hallo, in den meisten Bundesländern hat man einen Anspruch erst ab 3. Dann werden die Mütter bevorzugt, die wegen einem Arbeitsplatz auf den Krippenplatz angewiesen sind. Vllt. besteht bei Ihrer Krippe nicht so viel Andrang u Sie können den Platz behalten. Aber Ihre Argumente werden nicht zählen. Liebe Grüsse, NB
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