Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindkranktage/Frau Bader und alle

Frage: Kindkranktage/Frau Bader und alle

Marion111

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Hallo, ich bin in Elternzeit für das 4. Kind, derzeit schwanger mit Kind Nr. 5 und im Beschäftigungsverbot. Da es mir gesundheitlich und schwangerschaftsbedingt nicht gut ging/geht, hat mein Mann für Kind Nr. 3 und 4 jeweils zwei Tage Kindkranktage genommen. Dies waren die Tage die für Arztbesuche notwendig waren, die ich in meinem derzeitigem Zustand nicht geschafft hätte. Nun möchte die Krankenkasse (Kinder über Mann familienversichert, ich selber bin privatversichert) die Kosten für diese Tage nicht übernehmen, da ich ja zu Hause war. Einen Krankenschein hatte ich selber in dieser Zeit nicht, weil er nicht notwendig war, da ich ja sowieso zu Hause war. Ab März hatte ich dann das Beschäftigungsverbot. Würde es helfen, wenn ich mir nachträglich ein Attest von meinem Arzt ausstellen lasse, dass ich selber nicht in der Lage war, für diese Tage allein die Betreuung zu übernehmen? Muss ich das überhaupt beweisen? Gerade wenn es um Kindkranktage für das 3. Kind geht, ich aber wegen dem 4. und 5. Kind zu Hause bin ... Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße Marion


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ich würde ein nachträgliches Attest besorgen und vorlegen. Kinderkrankengeld wird nämlich von der Krankenkasse nur bezahlt, wenn es zuhause keinen anderen gibt, der die Termine mit kranken Kindern wahrnehmen kann. Und deshalb müssen sie beweisen, dass sie krank waren ihr Mann die Termine wahrnehmen musste. Liebe Grüße, NB


Lina_100

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Vorraussetzung ist "nur", dass keine andere geeignete Betreuungsperson zur Verfügung stand. Waren Sie nicht in der Lage, waren Sie auch nicht geeignet. Mit Attest müsste das spätestens anerkannt werden.


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