Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kindkranktage Corona

Frage: Kindkranktage Corona

DortmundLady124

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Liebe Frau Bader, habe ich das so richtig verstanden? Meine Situation: Krankenschwester in Teilzeit, Notbetreuung haben wir. Meine Kinder sind nur an wenigen Tagen in der Kita (nur dann, wenn mein Mann und ich gleichzeitig arbeiten). Seit einer Woche sind sie bei mir daheim, da ich die letzten Tage nicht arbeiten musste. In wenigen Tagen müsste ich einen einzelnen Tag arbeiten und danach habe ich wieder viele Tage frei. Könnte ich die (gesunden) Kinder für diesen Tag zu Hause lassen und dafür einen Kindkranktag nehmen? (Hintergrund ist unter anderem auch, dass die Kinder am Wochenende mal wieder ihre Großeltern sehen sollen und ich das Infektionsrisiko minimieren möchte). Und kann der Arbeitgeber eigentlich sehen, welche Art von Kindkranktag es ist? Vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, dazu sagt das Ministerium BMFSFJ: Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Liebe Grüße NB


KielSprotte

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Nein, dafür sind die Tage eigentlich nicht gedacht. Die sind für Eltern mit geschlossenen Schulen und Kitas und ohne Möglichkeit der Notbetreuung gedacht. Also wenn es keine Möglichkeit gibt, das Kind betreuen zu lassen. Die hast du aber.


DortmundLady124

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Das dachte ich auch, aber schau mal, diese Info habe ich auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefunden: ..."Und der Anspruch gilt auch dann, wenn Behörden den Eltern empfohlen haben, ihre Kinder pandemiebedingt lieber zu Hause zu betreuen. Eltern können sich in diesen Fällen die Bescheinigung für die Krankenkasse statt wie üblich vom Kinderarzt von der Kita oder Schule ausstellen lassen."


sternenfee75

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Mir wurde neulich von der KK gesagt, dass ich von der Schule eine Bescheinigung bräuchte, dass eben keine Betreuung stattfindet. Die würde es in eurem Fall ja nicht geben, da eure Einrichtung ja geöffnet ist.


KielSprotte

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Ja, aber welche Behörde hat dir denn bitte empfohlen, dass die Kinder daheim bleiben sollen? Das ist doch deine Meinung, mit ihnen daheim bleiben zu wollen. Dann nimm einen Tag Urlaub, dann kannst du das ja machen. Aber ich wiederhole mich, dafür sind die Tage nicht da!


roza_soza

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Welches Bundesland? In einigen haben die Kitas jetzt ja wieder geöffnet.


DortmundLady124

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In unserem Bundesland gibt es in Kitas derzeit nur Notbetreuung


roza_soza

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Okay. Dann bräuchtest du eine Bescheinigung der Kita. Frag doch da nach. Und ja, soweit ich das verstanden habe sieht der AG das, denn du reichst ja bei ihm eine Bescheinigung der Kita und nicht des Kinderarztes ein. Wird vielleicht zu Nachfragen führen, denn bisher hat du die Notbetreeung ja auch genutzt.


roza_soza

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@Kielsprotte: In NRW gab es diese Empfehlung zB bis einschließlich letzter Woche. Die Kitas hatten geöffnet, aber das Ministerium hat die Eltern in einem Brief gebeten, die Kinder zu Hause zu lassen..


DortmundLady124

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Vielen Dank für deine Antwort. Du hast mir schon mal weitergeholfen.


DortmundLady124

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Genau diese Empfehlung hat der Senat bei uns auch ausgesprochen, gilt nach wie vor


marieseptember

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In NRW gab es sogar einen Brief von Stamp in dem ausdrücklich geschrieben stand, dass die Kindkranktage dafür genutzt werden können, wenn man der Empfehlung folgt, die Kinder zuhause zu lassen, auch wenn die Kitas geöffnet sind. Also: ja, das hast du richtig verstanden wenn du aus NRW kommst.


DortmundLady124

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Vielen Dank!!


KielSprotte

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OK, die nachgeschobenen Infos wären natürlich im ersten Beitrag wichtig gewesen. Unter den Vorraussetzungen sollte es gehen. Hier gibt es die Tage nur bei geschlossener Kita/Schule und keiner Möglichkeit zur Notbetreuung. Aber der AG sieht natürlich, dass die Bescheinigung von der Kita und nicht vom Arzt kommt und kann sich dann seinen Reim darauf machen.


DortmundLady124

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Naja, die Frage war ja eigentlich auch an Frau Bader gerichtet und deshalb bin ich davon ausgegangen, dass sie darüber bescheid weiß. Aber auf jeden Fall vielen Dank für alle Antworten.


KielSprotte

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Naja, aber du kannst doch 1. nicht davon ausgehen, dass Frau Bader die speziellen Kita- Regelungen der einzelnen Bundesländer kennt und 2. hast du auch ursprünglich nicht geschrieben um welches Bundesland es sich handelt ;)


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