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Hallo, ich hätte da folgende Frage: Ich erwarte im April 2006 mein 2. Kind. Ich muss aber noch bis voraussichtlich 2008 Kindesunterhalt für meine Tochter (15) zahlen, dd sie beim Kindsvater lebt. Veringert sich der bisherige Kindesunterhalt den ich an meine Tochter zahlen muss, wenn dass 2. Kind auf der Welt ist? Wenn ja nach welcher wir wird sowas neu berechnet?. Vielen lieben Dank. MFG Netti
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Wie heißt es so schön... das kommt darauf an. Wie wurde über die Höhe des Unterhalts entschieden? besteht ein Tiel? private Einigung, Richterentscheid? Grundsätzlich könnte eine Verringerung des Unterhalts wahrscheinlich sein, aber da müsste man mehr wissen. Viele Grüße Désirée
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Hallöchen. der Kindesunterhalt wurde per Gericht festgelegt. Eine Kollegin meinte, dass das 2. leiblich Kind in den bisherigen Unterhaltszahlungen mit berücksichtig werden muss. Das Jungendamt meinte nur, wenn das 2. Kind da ist, soll ich vorbei kommen zur Neuberechung. Hmmm war ich genau so schlau wie vorher :-(
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Tja, da hilft nur, eine Unterhaltabänderungsklage direkt nach der Geburt des Kindes einzureichen. Jugendanmt geht sicher auch, dasnn eben auch dort direkt nach der Geburt des Kindes hingehen. Vorher geht leider nicht... Mitz dem Vater der Großen kann man nicht reden? ... viel weniger wird es sowieso nicht werden... Viele Grüße und alles Gute Désirée
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Naja, reden mit Vater der großen, der ist Geldgeil. Aber ich kanns versuchen. Vielleicht brauch ich bloss noch 200e zahlen statt bisher 262€. Na mal abwarten. Wie ist das eigentlich wenn meine große ab August 2006 eine Lehrstelle hat, aber trotzdem noch zu HAuse wohnt, muss ich trotzdem den vollen Unterhalt zahlen,obwohl sie dann ein eigenes Einkommen (Lehrlingsgeld) hat? und wie ist das wenn sie ab August 2006 ausserhalb wohnt und lernt? Müssen sich die Eltern dann den Unterhalt teilen? Vielen Dank schonmal für eure Antworten. LG Netti
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Hm.. also bei DEM bißchen Unterhalt kann ich keine Geldgeilheit erkennen! Sei's drum... schau mal da: http://mein-recht.de/kindeseinkunft.htm Da steht alles dazu, wenn ein Kind selbst Einkünfte hat. Außerdem denke ich, daß der Unterhalt sicher nicht auf 200 EUR reduziert wird, das wäre ganz sicher zu wenig, Du zahlst jetzt schon den absoluten Mindestsatz! Viele Grüße Désirée
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Kannst du auch nicht erkennen, denn dann müsste ich weit ausholen. nur um einige beispiele zu nennen "haste mal kohle für ihr krone, beteiligst du bei ihrem urlaub zur hälte....sie leidet ständig an geldmangel ob ihr 262 euro zu stehen. er bekommt ja auch 154€ kindergeld. naja egal. bin froh das er wieder arbeiten geht. er bekam mit arbeitslosengeld, kindesunterhalt und kindergeld+ wohngeld 1200€ und stöhnte immer noch rum. naja egal. bin froh das ich ihn los bis und endlich mein glück gefunden habe und wieder schwanger bin *freu* danke für den tipp. ich schau dann gleich mal nach. lg netti
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ich nehme an, dass du keinen unterzahlen musst! sonst würdest nich sagen "bei DEM bisschen unterhalt" also ich finde 262€ ziemlich viel. zumal meine tochter nichts von er kohle hat. mit kindergeld zusammen macht das monatlich 416€. sie bekommt gerade 45€ taschengeld+telefonkarte. und der rst steckt sich der alte ein. mir wäre es lieber, wenn ich ihr den unterhalt auf ihr eigens konto überweisen könnte. aber ich weiss sie ist noch keine 18 und dann geht das nicht. danke für deinen tipp mit dem unterhalt. war sehr aufschlussreich. wünsche dir nen schönen dienstag. lg netti
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Falsch :-) Ich zahle seit 5 Jahren den Unterhalt für den ersten Sohn meines Mannes, weil mein Mann in EZ ist :-) Aber trotzdem: mit knapp 300 EUR wird ein Kind nicht "satt", das solltest Du schon sehen. Viele Grüße Désirée
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also das sehe ich komplett anderes. wenn ich meine freudin höre, dass sie für 2 kinder ein monatsgehalt von 1200 € braucht wird mir schlecht. na selber schuld kann ich da nur sagen. wenn sie alles den kindern in den hintern steckt. na muss jeder selber wissen. meine tochter braucht keine 416 €(unterhalt+kindergeld). da wird ihr werter vater schon einiges unter nagel reizen. darum find ich schade, dass ich den unterhalt nicht an die persönl. überweisen kann.
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und warum zahlst du den unterhalt für den sohn? warum muss du nun dafür aufkommen? netti
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Tja, einer vonuns beiden musste bei unseren kleinen Kindern Zuhause bleiben, und das hat mein mann gemacht. Deshalb habe ich logischerweise seine Unterhaltsverpflichtung finanziert (finanzieren müssen). Viele Grüße Désirée
Mitglied inaktiv
kann man dann wohl nicht ändern. ich werd bald meiner tochter sagen das sie noch ein geschwisterchen bekommt. auf die reaktion bin ich gespannt. gruß netti
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