Südsternchen
Hallo Frau Bader, wie wird der Kindesunterhalt bei der Ausbildung berechnet ? Kind(aktuell 15, fast 16) wird brutto ca. 620€ verdienen, aktuelle Unterhalt beträgt 422€. Wie werden hierbei die Fahrtkosten berücksichtigt? Getrennte Dienste, Kind muss sozusagen 2 mal am Tag zur Arbeitsstelle, wie wird die Heimfahrt berücksichtigt? MfG Südsternchen
Hallo, bei Minderjährigen ist zu berücksichtigen, dass beide Eltern den Unterhalt zu gleichen Teilen leisten. Der eine durch Betreuung, der andere durch Geld. Deshalb wird auch nur die Hälfte, die das Geld betrifft, auf den Unterhalt angerechnet. Alle praktisch die Hälfte. Vorher wird noch die Pauschale von 90 € abgezogen. D.h. also, man ermittelt erst den Anspruch, nimmt dann die Ausbildungsvergütung, zieht die 90 € ab, halbiert das und zieht das vom Anspruch ab. Und das was dann noch übrig bleibt muss der Kindesvater zahlen. Liebe Grüße NB
desireekk
Lies mal hier: https://m.rund-ums-baby.de/recht/Kindesunterhalt-in-Ausbildung_198145.htm
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Guten Tag, mein Ehemann und ich wollen und räumlich trennen. Haben 2 gemeinsame Kinder die in meinem Haushalt leben werden. Also ihr Lebensmittelpunkt wäre bei mir im Haushalt. Habe ich Anspruch auf Kindesunterhalt von meinen Mann für meine Kinder? Man liest immer nur von getrennt lebenden Personen aber nie ob sie auch noch verheiratet sein dür ...
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