Alex0204
Hallo Frau Bäder, Mich interessiert Folgendes: Sofern ein Paar sich trennt, der Kindesvater die Kinder zu sich nimmt und die ex ein neues Kind bekommt und nicht mehr arbeiten geht:.wie sieht es dann mit dem zu zahlenden Unterhalt aus? Muss sie arbeiten gehen? Die Kinder sind 11 und 15. Vielen Dank. Und viele Grüße Alexandra Kasten
Hallo, an der Unterhaltspflicht ändert sich durch das neue Kind nichts. Sie hat weiter eine erste Erwerbsobliegenheit. Liebe Grüße NB
Pamo
Die Kindsmutter muss arbeiten, wenn sie den Unterhalt für die 2 Großen nicht aus der Portokasse zahlen kann. Die Unterhaltspflicht endet nicht, weil sie ein neues Kind hat.
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